Priester aus Trierer Kloster missbraucht jahrelang Jugendliche

Trier · Ein Bruder der Benediktinerabtei St. Matthias in Trier hat sich in den 70er und 80er Jahren sexuell an mindestens drei Jugendlichen vergangen. Die Abtei hat ihrem inzwischen 78 Jahre alten Mitbruder B. die Priestertätigkeit untersagt. Die Opfer sind bereits finanziell entschädigt worden.

 Basilika St. Matthias in Trier.

Basilika St. Matthias in Trier.

Foto: Friedemann Vetter

Der Sonntagsgottesdienst in der Trierer Abteikirche St. Matthias endete für viele Gläubige mit einem Schock: Abt Ignatius Maaß berichtete in seinen Schlussworten von "tief bedauerlichen Vorfällen in den 70er und 80er Jahren". Dabei seien Jugendliche durch einen Bruder der Gemeinschaft zu Opfern sexuellen Missbrauchs geworden. Nach Bekanntwerden der Vorfälle habe er Bruder B. die Ausübung seiner priesterlichen Aufgaben untersagt. In der Seelsorge mit jungen Menschen sei der gesundheitlich angeschlagene Geistliche ohnehin nicht mehr tätig gewesen.

Bruder genoss hohe Wertschätzung

Außerdem bat Abt Ignatius mögliche weitere Opfer sexuellen Missbrauchs, sich an die Abtei St. Matthias zu wenden. Im Gespräch mit dem TV erläuterte der Abt gestern weitere Hintergründe: Zur Zeit seiner sexuellen Übergriffe auf die Minderjährigen war der Benediktinerbruder B. als Vikar in der Pfarrei St. Matthias tätig.

Er gehörte zu den bekannten Trierer Persönlichkeiten und genoss allgemein eine hohe Wertschätzung. Erst im Frühjahr 2010, als immer mehr Missbrauchsfälle im kirchlichen wie außerkirlichen Bereich an die Öffentlichkeit drangen, hätten sich drei einstige Opfer an die eigens dazu eingerichteten Stellen gewandt.

Abt Ignatius: "Unabhängig dazu hat unser Mitbruder damals das Gespräch mit uns gesucht. Er bekannte sich zu seiner Schuld und erklärte, dass ihm sein, inakzeptables Verhalten sehr leidtue.

Zeit für Gespräche

Auf die Frage, warum die Abtei erst rund ein Jahr nach dem Bekanntwerden der Vorfälle die Öffentlichkeit informiere, erklärte der Abt: "Das hat seine Zeit gebraucht, bis alles in Gesprächen mit den Opfern und dem Mitbruder restlos geklärt war." Auf strafrechtliche Konsequenzen der bereits verjährten Taten werde die Abtei verzichten - dies entspreche dem Wunsch der Opfer.

Auf Empfehlung der Zentralen kirchlichen Koordinierungsstelle in Bonn habe die Abtei den Opfern eine freiwillige Leistung zukommen lassen. Über Geschlecht oder das genaue Alter der Jugendlichen zur Tatzeit wollte Abt Ignatius zum "Schutz der Opfer" keine Angaben machen.

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