Sieben Geschosse sind (mindestens) eines zu viel

Die Baulücke am Viehmarkt kann nicht durch ein siebengeschossiges Wohn- und Geschäftshaus geschlossen werden. Das Verwaltungsgericht Trier gab jetzt der Stadt recht, die dem Investor die entsprechende Baugenehmigung verweigert hatte. Das Projekt füge sich wegen seiner Höhe und seines Aussehens nicht in die Umgebung ein.

 Ortstermin: Die Baurechtskammer des Verwaltungsgerichts Trier nimmt mit Vertretern von Stadt und Investor das Trümmergrundstück am Viehmarkt in Augenschein. TV-Foto: Roland Morgen

Ortstermin: Die Baurechtskammer des Verwaltungsgerichts Trier nimmt mit Vertretern von Stadt und Investor das Trümmergrundstück am Viehmarkt in Augenschein. TV-Foto: Roland Morgen

Trier. (rm.) Ein siebengeschossiges Wohn- und Geschäftshaus wollte die Trihaus GmbH (Trier) auf dem zum Viehmarkt hin gelegenen Teil des Grundstücks Neustraße 84 bauen und damit die zwischen Volksbank-Gebäude und Ex-Weinstube Lenz klaffende Baulücke schließen. Weil die Stadt dem beantragten Bauvorentscheid nur mit Einschränkungen entsprochen hatte, zog der Investor vors Verwaltungsgericht - und erlitt eine erneute Abfuhr. Nach einem Ortstermin am Viehmarkt (TV vom 6. September) schloss sich die Baurechts-Kammer des Gerichts unter Vorsitz von Richter Reinhard Dierkes der Auffassung der Stadt an. Wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 5 K 341/07.TR) hervorgeht, fügt sich das Projekt "nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der Umgebungsbebauung am Viehmarkt ein". Ein vergleichbares Gebäude sei in der den Viehmarkt umgebenden Bebauung nicht anzutreffen. Es weiche nicht nur wegen seiner vorgesehenen siebengeschossigen Bauweise von der Umgebung ab, sondern insbesondere wegen der geplanten Kubatur, die praktisch turmartig in die Baulücke trete.Vereinfacht ausgedrückt: Das Gebäude sei "überragend" (was die Höhe von rund 21 Metern anbetrifft), habe aber keine positive Vorbildwirkung. Nach Überzeugung der Kammer würde die Genehmigung des Projekts zu bodenrechtlich relevanten Spannungen führen. Dürfte der Investor bauen wie er wolle, wäre auch auf Nachbargrundstücken "eine weitere Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung nicht zu verhindern". Die mit der Genehmigung des geplanten Vorhabens beginnende - und weitere Vorhaben nach sich ziehende - Veränderung der gesamten Bebauung des Viehmarktes sei ohne planerische Konzeption jedoch nicht geordnet denkbar.Gegen die Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier kann binnen eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz beantragt werden. Diese Option hält sich Investor Trihaus nach den Worten seines Rechtsanwalts Curt Jeromin (Andernach) offen: "Das Urteil überzeugt uns nicht. Wir erwägen, vors OVG zu ziehen." Parallel dazu werde man möglicherweise in der kommenden Woche einen neuen Bauantrag stellen. Demnach soll das Gebäude am Viehmarkt ein Stockwerk niedriger sein als bisher geplant. Einen entsprechenden Kompromissvorschlag von Richter Dierkes hatte die Stadt vergangene Woche noch abgelehnt. Triers Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani zeigte sich auf TV-Anfrage "sehr zufrieden, dass das Gericht unserer Einschätzung gefolgt ist". Zugleich habe die Stadt nun Rechtssicherheit und die Bestätigung: "dass wir mit unserer Auslegung des Paragrafen 34 Baugesetzbuch, der ein Einfügen in die Umgebungsbebauung verlangt, richtig liegen. Der Viehmarkt als zentraler Ort im Stadtgefüge verdient eine qualitätsvolle und maßstäblich angepasste Bebauung". Erneut unterstrich die Dezernentin, dass die Stadt das Bauvorhaben des Investors (einschließlich einer unstrittigen Bebauung zur Neustraße hin mit einem viergeschossigen Gebäude) "sehr begrüßt - aber am Viehmarkt muss man uns, was Höhe und Kubatur anbetrifft, deutlich entgegenkommen. Über das Urteil der Baurechtskammer dürfte sich auch Elisabeth P. freuen. Die 74-jährige frühere Besitzerin des Areals kann bis auf weiteres in ihrer Wohnung auf dem Trümmergrundstück bleiben. Zu der Frage, was mit ihr geschehen soll, wenn die seit den 70er Jahren verfallenden Gebäude abgerissen werden, hatte sich Trihaus-Geschäftsführer Joachim Atzorn bereits am 10. August im TV geäußert: "Selbstverständlich werden wir die Dame gut versorgen und ein Ausweichquartier organisieren."

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