Stadt plant großes Geschäft

TRIER. Wenn sich heute um 15 Uhr der Stadtrat zu einer Sondersitzung trifft, steht die Vorbereitung einer gewichtigen und wegweisenden Entscheidung im Raum: die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR).

Experten wie Ministerialdirigent Rudolf Oster (Landesinnenministerium), Vertreter der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Armin Drack von der Wirtschaftsberatung AG Wibera sowie Stadtwerke-Geschäftsführer Martin Cirener stehen dem Stadtrat in der heutigen Anhörung Rede und Antwort.Stadtentwässerung wird ausgegliedert

Es geht darum, dass die Stadt einen Teil ihrer öffentlichen Aufgaben, genauer gesagt den Eigenbetrieb Stadtentwässerung, in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen will. Das gesamte Vermögen der Stadtentwässerung soll auf die AöR übergehen. Damit nicht genug: Die AöR soll ihrerseits die Anteile der Stadt Trier an den Stadtwerken erwerben. Im Gespräch ist ein Kaufpreis von 50 bis 54 Millionen Euro. Dieses Geld soll die AöR laut Präsentationskonzept, das dem TV vorliegt, an die Stadt überweisen und in den kommenden Jahren durch Gewinne erwirtschaften. Durch den Kauf der Stadtwerke wird sich der Unternehmensgegenstand der AöR um die Bereiche Versorgung (Strom, Gas, Wasser, Wärme), Verkehr und Parkhäuser erweitern. Im Präsentationskonzept ist ferner die Rede von "der Möglichkeit der Ausdehnung auf weitere Bereiche". Die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des Eigenbetriebes Stadtentwässerung sollen auf die AöR übergehen. Welche Vorteile sich die Stadt durch die Gründung einer AöR verspricht, listet das Präsentationskonzept ebenfalls auf: Positive Auswirkungen auf die Gebührengestaltung Wahrung des kommunalen Einflusses bei Stadtwerken und Abwasserentsorgung Mittelzufluss an den städtischen Haushalt Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens Sicherung von Arbeitsplätzen Hebung von Synergieeffekten Erschließung neuer Geschäftsfelder und Kunden Steigerung des Konzernergebnisses/Unternehmenswertes Regionale Zusammenarbeit Die Frage, was eine Anstalt öffentlichen Rechts überhaupt ist, wird dem Stadtrat heute ebenfalls erläutert. In der Präsentation heißt es, dabei handele es sich um eine "eigene Rechtspersönlichkeit", die laut der Gemeindeordnung die Gewährträgerhaftung der Kommune übernehmen darf. Die Stadt kann auch die ihr zustehende Satzungsbefugnis zur Gebührenerhebung übertragen. Als AöR-Führungorgane sind ein Vorstand und ein Verwaltungsrat vorgesehen. Letzterer soll sich aus einer Mitarbeitervertretung (nur beratende Funktion) und aus stimmberechtigten Ratsmitgliedern rekrutieren.

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