Stadtquartier wird unter Schutz gestellt

TRIER. Novum für Trier: Eine Erhaltungssatzung soll künftig das Stadtquartier zwischen Martinsufer und Merianstraße besser vor Bausünden schützen. Rat und Verwaltung reagieren damit auf die heftige Kritik an einem Investorenprojekt in der Friedrich-Ebert-Allee. Die geplante Satzung ist heute auch Thema im Stadtrat.

Beschlussvorlagen für den Stadtrat sind meist in Fachchinesisch oder Bürokratendeutsch verfasst. Ohne Leselust hemmendes Vokabular kommt auch die Vorlage 386/2004 nicht aus, und dennoch bildet dieser Antrag auch sprachlich eine Ausnahme: Von "künstlerisch-architektonischer" Bedeutung ist zu lesen und von einer "städtebaulichen Eigenart", die es zu "wahren" gelte. Von einem "beachtenswerten Ensemble" erfährt man ebenso wie von "einer bis ins Detail" und noch dazu "von verschiedenen Architekten" entworfenen Siedlung.Kritik an Bausünden zeigt Wirkung

Die Rede ist vom Stadtquartier zwischen Merianstraße und Martinsufer, Ausoniusstraße und Friedrich-Ebert-Allee. Das städtebaulich bedeutsame Karree hatte wegen eines umstrittenen Investorenprojekts für Schlagzeilen gesorgt (wir berichteten mehrfach). Offenbar zeigt die Partei übergreifende Kritik jetzt Wirkung. So will der Stadtrat schon heute Abend die Aufstellung einer so genannten Erhaltungssatzung (siehe Stichwort) für das Quartier beschließen. Sollte diese, wie geplant, im Frühjahr 2005 in Kraft treten, würden die Errichtung, der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung der Gebäude im Geltungsbereich künftig einer Genehmigungspflicht unterstellt, erläutert Baudezernent Peter Dietze gegenüber dem TV . Was dann noch genehmigt werden kann, wird sehr stark davon abhängen, was letzten Endes tatsächlich in der Erhaltungssatzung steht. Dietze fordert deshalb, dass dort "ziemlich präzise" beschrieben wird, was erhalten werden soll. So ist zu erwarten, dass auch das Erscheinungsbild der bis vor kurzem weitgehend einheitlichen Dachlandschaft, bestehend aus Walmdächern mit regionaltypischer Schieferdeckung, geregelt wird. Eine Genehmigung für den Bau eines Satteldachs, wie es derzeit auf dem Anwesen Friedrich-Ebert-Allee 2 entsteht, wäre dann nur noch schwer vorstellbar. Unabhängig von diesem Präzedenzfall lasse sich die Dachform für die anderen Häuser dauerhaft festschreiben, sagt Dietze. Der Baudezernent sieht in einer Erhaltungssatzung denn auch das "geeignete Instrument", um die städtebauliche Qualität des Stadtquartiers künftig besser zu schützen. Zustimmung zu der Vorlage signalisiert Grünen-Ratsmitglied Dominik Heinrich, der sich in den vergangenen Monaten vehement für die Unterschutzstellung des Karrees eingesetzt hatte. Tatsächlich läuft die Unterschutzstellung für mehrere Gebäude in der Merianstraße, am Martinsufer sowie in der Friedrich-Ebert-Allee. Das Martinskloster aus dem 17. Jahrhundert, in dem heute ein Studentenwohnheim untergebracht ist, wurde bereits als Kulturdenkmal unter Schutz gestellt; ebenso eine kleine Villa in der Merianstraße sowie drei Gebäude in der nahe gelegenen Lindenstraße. Heinrich nennt die sich abzeichnende Erhaltungssatzung eine "ganz gute Maßnahme", die dafür sorgen könnte, dass Investoren "nicht mehr schalten und walten können" wie bisher. Geht es nach ihm, werden mit der Satzung auch die Grünanlagen geschützt; schließlich seien diese charakteristisch für das Quartier. Sollte der Stadtrat heute Abend dem Aufstellungsbeschluss zustimmen, dürfte im Februar die Offenlage eines Satzungsentwurfs anstehen. Ähnlich wie bei einem Bebauungsplan haben die Betroffenen vier Wochen Zeit, Stellung zu nehmen. Voraussichtlich im April 2005 könne dann die Erhaltungssatzung in Kraft treten, hofft Dietze, der sich vorstellen kann, dass später auch für andere Teile der Stadt Erhaltungssatzungen erarbeitet werden könnten. Auch Heinrich hofft, dass "dieses Beispiel Schule machen" wird.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort