Stopp für Baugebiete

Ausgeweitete Grenzen für das Überschwemmungsgebiet in Trier plant die Obere Wasserbehörde nach dem neuen Bundes-Hochwasserschutzgesetz. Das künftige Überschwemmungsgebiet ragt deutlich über sein bisheriges Ausmaß hinaus. Für die Stadt hat das gravierende Folgen: Im Überschwemmungsgebiet dürfen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. Einzelne Bauvorhaben sind nur unter strengen Auflagen möglich.

Trier. (woc) Nach Plänen der Oberen Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) gehören künftig auch die Eurener und Ehranger Flur, große Teile von Trier-Nord, das Gewerbegebiet Trier-Nord II, das Gewerbegebiet Trier-West sowie der Bereich um den Mittelweg in Pfalzel zum Hochwasser-Überschwemmungsgebiet. Neue Baugebiete - wie zum Beispiel am Pfalzeler Mittelweg - die in diese ausgeweiteten Grenzen fallen, können nach der neuen Rechtsverordnung nicht mehr realisiert werden. "Es gibt zwar Ausnahmeregeln, aber die sind so streng, dass sie für Trier faktisch nicht gelten", erklärte Joachim Gerke, Regionalstellenleiter der SGD Nord in Trier. Neue Einzel-Bauvorhaben in bereits bebauten Gebieten des künftigen Überschwemmungsgebiets seien dagegen unter strengen Auflagen möglich. Auch die Neubeplanung größerer Flächen im bebauten Gebiet - wie zum Beispiel das Eisenbahnausbesserungswerk in Trier-West - ist laut Gerke unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes machbar.Die neue Rechtsverordnung, die spätestens 2012 gültig werden soll, habe "gravierende Auswirkungen" auf die Stadtplanung, sagte Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani bei der jüngsten Sitzung des städtischen Bauausschusses. Die Stadtverwaltung werde alles unternehmen, damit die neuen Grenzen möglichst eingedämmt werden. Dazu sollen unter anderem die für die Größe des Überschwemmungsgebiets relevanten Geländehöhen neu vermessen werden. Ausführlicher Bericht folgt.

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