Streit um Hochwasserschutz

TRIER/MAINZ. (gsb) Für Verärgerung auf Seite der Ehranger SPD-Landtagsabgeordneten Ingeborg Sahler-Fesel hat eine Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Arnold Schmitt (CDU) gesorgt. Darin ist die Rede davon, dass Ehrang zum Überschwemmungsgebiet erklärt werden wird und damit jegliche Bauvorhaben untersagt werden.

Als Antwort auf eine kleine Anfrage des Rioler CDU-Landtagsabgeordneten Arnold Schmitt hatte das Umweltministerium mitgeteilt, dass Ende 2006 der Ortsbereich Ehrang zum Überschwemmungsgebiet erklärt wird. Zum Hintergrund: Im Mai 2005 war das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes unter maßgeblicher Beteiligung der unionsgeführten Länder in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass sämtliche Bundesländer Überschwemmungsgebiete ausweisen. Betroffen sind diejenigen Gebiete, die rein statistisch gesehen einmal in 100 Jahren von einem so genannten 100-jährlichen Hochwasser betroffen sein können. Bislang war das an der Mosel noch nicht geschehen, sagt der Sprecher des Ministeriums, Wolfgang Raber. Bisherige Berechnungen seien von einem 70-jährlichen Hochwasser ausgegangen. Ein großer Teil Ehrangs betroffen

Aufgrund der Neufeststellung der Überschwemmungsgebiete an der Mosel werde auch der Ortsbereich von Ehrang zum Überschwemmungsgebiet erklärt, informierte Schmitt in seiner Pressemitteilung. Damit sei ein "Großteil der bebauten Fläche" betroffen. Die Folge, so Schmitt: "Mit der Ausweisung als Überschwemmungsgebiet wären jegliche Baumaßnahmen, vom Anbau ans bestehende Haus über Garagen oder sogar Gartenhäuser, untersagt." Schmitt kritisiert eine Äußerung der Landesregierung, dass Hochwasser natürliche Ereignisse seien, fordert geeignete Schutzmaßnahmen und Bestandsschutz der bebauten Flächen inklusive des Ausbaus auf bisher bebauten Gebieten. Als "Unfug und Angstmacherei" bewertet Sahler-Fesel Schmitts Informationen. Zwar erfasse das Überschwemmungsgebiet den Bereich von der Mosel über die B 53 bis in den Ortskern. "Wir haben aber durch den Hochwasserdamm einen sehr guten Schutz." Nur in einzelnen Bereichen könnte der Damm geflutet werden, grundsätzlich sei Ehrang aber sehr gut geschützt. Außerdem: "Die Eigentümer werden nicht in ihren Rechten beschnitten." Neben der Baugenehmigung benötigten Eigentümer zukünftig eine wasserrechtliche Genehmigung, die normalerweise kein Problem sei. Bei größeren Bauvorhaben müsste die Stadt ein Ausgleichsgebiet mitanlegen. Arnold Schmitt habe mit seiner Mitteilung, die "nicht im Interesse des Bürgerwohls ist, böse übers Ziel hinausgeschossen". Wolfgang Raber: "Ohne in Panik zu verfallen, sollte der Bürger clever, hochwasserangepasst und vorausschauend anbauen oder erweitern. Beispielsweise auf Stelzen bauen, keine Elektroanschlüsse oder die Ölheizung in den Keller legen."

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