Tarifrecht: Anwendung fraglich

TRIER. (red) In seinem ausführlichen Rechenschaftsbericht ging der Vorsitzende Werner Steines während der Mitgliederversammlung des Diözesanverbandes Trier im Brüderkrankenhaus auf die Veränderungen der Bistumsorganisation ein.

Er berichtete auch über die Mitarbeit in Arbeitsgemeinschaften des Bistums. Richtlinien über die Höhe der Vertretungshonorare für kirchenmusikalische Dienste wurden erlassen. Mit dem stellvertretenden Vorsitzenden Johannes Klar sei der liturgische Dienst seit 1992 im Sinne aller Dienstnehmer in diesem Bereich in der Bistums-KODA kompetent vertreten, um die großen Aufgaben zu bewältigen. Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) war Thema des Referates, das die Leiterin der Rechtsstelle der KAB, Renate Wulf, hielt. In ihrem Vortrag erläuterte sie die Änderungen und Ziele des neuen Tarifvertrages im öffentlichen Dienst. Ob die Regelungen des TVÖD so für das Bistum übernommen werden, sei zur Zeit nur schwer abzuschätzen. Friedhelm Hengsbach, Professor für christliche Gesellschaftsethik und Leiter des Oswald von Nell-Breuning-Instituts, referierte über das Thema "Das kirchliche Arbeitsvertragsrecht - zwischen Flexibilisierung und Zerfall?". Insbesondere bei den karitativen Einrichtungen macht der verstärkte ökonomische Druck zunehmend Schwierigkeiten. Die besondere Eigenart des kirchlichen Dienstes, der Gerechtigkeit kirchlicher Arbeitsverhältnisse müssen im Blick behalten werden.

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