Taxis müssen nachts fahren

In Traben-Trarbach und Bernkastel-Kues besteht während der Nacht Bedarf an jeweils zwei Taxen. Das hat die Kreisverwaltung festgestellt. Aufgrund dessen müssen die örtlichen Taxiunternehmer auch nachts Fahrten anbieten. Das sieht die neue Taxenverordnung des Kreises vor, die am Sonntag in Kraft tritt.

Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach. (sim) In Bernkastel-Kues fahren nachts die Taxen wieder, in Traben-Trarbach noch nicht. Die beiden Traben-Trarbacher Unternehmer sträuben sich bislang noch (der TV berichtete), doch ab kommenden Montag werden sie dazu per Anordnung verpflichtet, falls sie bis dahin keine eigene Regelung getroffen haben. Grund: Die Kreisverwaltung hat nach dem Taxenstreit (der TV berichtete) eine geänderte Taxenordnung erlassen, in dem in Paragraf 2 erstmals der Begriff "Betriebspflicht" geregelt ist. Die Verordnung wird in dieser Woche in den Bekanntmachungs-Blättern abgedruckt. Sie tritt am kommenden Sonntag in Kraft. Paragraf 2 besagt unter anderem, dass sich der Taxen-Betrieb nach dem örtlichen Bedarf bestimmt. Und dieser Bedarf ist für Traben-Trarbach und Bernkastel-Kues - auch nachts (22 bis 6 Uhr) - gegeben. Konkret: In den beiden Städten müssen nachts jeweils zwei Taxen fahrbereit sein. Zur Feststellung des Bedarfs hatte die Kreisverwaltung die Stadt- und VG-Verwaltungen, die Polizei und den Hotel- und Gaststättenverband um Auskunft gebeten.

Die Verpflichtung, Taxen auch nachts bereitzuhalten, ist laut Verordnung abhängig von der Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Das heißt: Ein Taxiunternehmer mit mehreren Taxen muss nachts öfter Dienst machen als ein Unternehmer mit nur einem Wagen. In Traben-Trarbach setzt der Unternehmer Seinsche drei Taxis ein, sein Kollege Hehn eines. Werden sich die beiden bis Montag nicht einig, wird die Kreisverwaltung den Bereitschaftsdienst für die Nachtstunden anordnen.

Dies gilt im übrigen auch für Bernkastel-Kues, wo zwar nachts Taxen wieder fahren, sich die drei Unternehmer aber noch nicht auf einen Dienstplan verständigt haben, der sicherstellt, dass nachts tatsächlich zwei Taxen Bereitschaft haben. Hält sich ein Taxiunternehmer nicht an die Anordnung, droht ihm im schlimmsten Fall der Entzug der Konzession.

Ursache für den Taxistreit war die bislang ungeklärte Betriebspflicht. Mehrere Taxi-Unternehmer hatten daraufhin ihre Nachtfahrten eingestellt. Der Streit hatte eine tragische Dimension bekommen, weil in der Nacht zum 21. November ein Gastwirt in Traben-Trarbach vergeblich versucht hatte, ein Taxi für eine betrunkene Frau zu bestellen. Die Frau ging zu Fuß nach Hause. Sie wurde von einem Auto überrollt und dabei tödlich verletzt.

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