Terror im Wohnumfeld: 41-Jähriger bleibt in der Psychiatrie

Thalfang/Trier · Das Landgericht Trier hat einen 41-Jährigen aus Thalfang (Kreis Bernkastel-Wittlich) als "Gefahr für die Allgemeinheit" eingestuft und ihn dauerhaft in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen. Der Mann hatte monatelang seinen Vater und die Nachbarn mit Tätlichkeiten in Atem gehalten.

Thalfang/Trier. Beschädigte Autos, beschmierte Wände, eine Todesdrohung sowie Schläge und Tritte: Seit Anfang 2013 litten die Anrainer einer Thalfanger Wohnstraße unter den ständigen Ausfällen des heute 41 Jahre alten Elek tromonteurs. Besonders betroffen war der eigene Vater des Mannes (der TV berichtete).
Die Taten seien wahrscheinlich im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen worden, hatte der Staatsanwalt (er will ungenannt bleiben) schon beim Prozessauftakt erklärt.
Der Spuk endete am 23. Juli 2014 mit der vorläufigen Einweisung des Mannes ins Andernacher Nette-Gut, Klinik für forensische Psychiatrie. Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts hatte nun zu entscheiden, ob der Beschuldigte wegen dieser Vorfälle eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und er deshalb dauerhaft in die Klinik einzuweisen ist. Der Mann leidet seit etwa 20 Jahren an einer sogenannten schizophrenen Psychose, die zunächst mit Medikamenten unterdrückt werden konnte. Da er sich davon aber beeinträchtigt fühlte, setzte er die Mittel vor zehn Jahren ab. Seitdem verschlechterte sich sein Zustand bis zur Eskalation im vergangenen Jahr.
Welche Folgerungen waren daraus zu ziehen? Die Prognose des psychiatrischen Sachverständigen Christian Piel, Chefarzt der Klinik Nette-Gut, fiel für den Beschuldigten ungünstig aus. Außerhalb der Klinik seien von dem Patienten neue Gewalttaten zu erwartet, und dies voraussichtlich mit steigender Intensität, erklärte Piel vor der Kammer. Der Mann stelle nach seiner Einschätzung eine Gefahr für die Allgemeinheit dar - eine unbefristete Unterbringung sei zu empfehlen.
Dem schloss sich in seinem Plädoyer auch der Staatsanwalt an, während sich Verteidiger Peter Kunz für eine Bewährungslösung aussprach, die dann mit einer entsprechenden ambulanten Behandlung verbunden sein müsse.
Das Gericht entschied sich nach kurzer Beratung für eine unbefristete Unterbringung in der Psychiatrie. Eine einschneidende Maßnahme, so die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz, wobei der "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Dauer der Unterbringung bestimmen muss". Diesen Grundsatz sehe die Kammer bei ihrer Entscheidung gewahrt, denn ab Anfang 2013 hätten die Taten des Beschuldigten einen Grad der Kriminalität erreicht, den die Bevölkerung nicht mehr hinnehmen könne. Eine ambulante Behandlung sei wegen der fehlenden Einsichtsfähigkeit des 41-Jährigen keine Alternative. Noch schwerer wiegende Ausfälle seien zu erwarten. Laut Verteidiger Kunz möchte sein Mandant vermutlich Berufung einlegen.f.k.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort