Tierschützer befreit Hahn

SCHWEICH-ISSEL. Ein "verankerter" Hahn sorgte in Schweich-Issel für Aufregung. Das Federvieh war an einem Strick angebunden und musste im Freien "campieren".

Schon seit mehreren Tagen hatten viele Isseler die ungewöhnliche Art der Hühnerhaltung beobachtet: Auf einem mit Jägerzaun abgesperrten Wiesengelände an der Ecke Schweicher-/St.-Georg-Straße saß der weiße Gockel - festgebunden an einen Strick und den Unbilden des Märzwetters ausgesetzt. Der Bewegungsradius des Vogels betrug etwa 1,50 Meter. Am Montagnachmittag wurde es einigen Tierfreunden dann zuviel und sie informierten den TV . Der entsandte sofort einen Fotografen zur Isseler "Hühnerwiese", wo er das verankerten Federvieh ablichtete. Gleichzeitig wurde der Trierer Tierheimleiter Andreas Lindig verständigt, der sofort in Richtung Issel aufbrach. Der Tierschutzexperte vor der Befreiungsaktion zum TV : "Eine solche Art von Hühnerhaltung kann nicht akzeptiert werden. Haushühner gehören bei dieser Witterung in einen Stall und dürfen als Schwarmvögel nicht alleine gehalten werden. Ganz zu schweigen von der Methode, das Tier einfach anzubinden." Als Lindig gegen 19 Uhr zusammen mit Beamten der Polizeiinspektion Schweich vor dem Grundstück erschien, spielten gerade Kinder mit dem zahmen Federvieh. Wie sich herausstellte, gehörte der Hahn einer ausländischen Familie, die an der St.-Georg-Straße wohnt. Der Polizei gegenüber gab der Familienvater an, dass der Hahn seinem kleinen Sohn gehöre. Man habe den Vogel festbinden müssen, weil er schon einmal bis auf die Straße geflattert sei. Darüber belehrt, dass hierzulande diese Art von Tierhaltung nicht zulässig sei, rückte die Familie ihren Gockel schließlich freiwillig heraus. Der Hahn befindet ich nun im Tierheim Trier-Zewen. Leiter Andreas Lindig will im ein "paar Mädels dazugesellen", damit er nicht so allein ist. Dass der Vogel dem kleinen Sohn der Familie gehörte, will der Tierschützer nicht recht glauben. Lindig: "Der Vogel sollte wohl früher oder später verspeist werden. Das ist zwar legitim, aber trotzdem muss das Tier sachgemäß gehalten werden."

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