Tödlicher Panzerunfall: Unglücksfahrer soll Geldstrafe zahlen

Trier · Sieben Monate nach dem tödlichen Panzerunfall auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle in Trier hat die Staatsanwaltschaft gegen den Unglücksfahrer einen Strafbefehl beantragt. er soll eine Geldstrafe zahlen.

(sey) Der 60-Jährige soll demnach wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe in Höhe von 4250 Euro zahlen. Laut Staatsanwaltschaft war der Mann bei einer Demonstrationsfahrt auf nasser Fahrbahn zu schnell unterwegs. Der Panzer kam ins Schleudern und erfasste einen 63-jährigen Besucher, der tödliche Verletzungen erlitt.

Der Strafbefehl muss nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft zunächst von einem Gericht erlassen werden. Akzeptiert der Unglücksfahrer den Strafbefehl und zahlt die Geldstrafe, ist der Fall erledigt. Andernfalls kommt es zum Prozess.

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