Traben-Trarbacher Winzer soll gegen Gesetz verstoßen haben - Gericht erlässt Strafbefehl gegen Weinbaufunktionär

Trier · Wegen Verstößen gegen das Weingesetz hat das Trierer Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Vizepräsidenten des Weinbauverbands Mosel, Jörg Trossen, erlassen. Wenn der Winzer den Strafbefehl nicht akzeptiert, kommt es zum Prozess.

Eine siebenmonatige Bewährungsstrafe und eine Bewährungsauflage in Höhe von 14.400 Euro sieht der vom Trierer Amtsgericht gegen den Traben-Trarbacher Weinbaufunktionär erlassene Strafbefehl vor. Mit dieser Gesamtstrafe blieb das Gericht unter der von der Bad Kreuznacher Staatsanwaltschaft beantragten einjährigen Bewährungsstrafe.

Jörg Trossen, so der Vorwurf der für Wein- und Lebensmittelstrafsachen zuständigen Ermittler, soll mehrfach Weine falsch oder mit irreführenden Bezeichnungen etikettiert und unter die Leute gebracht haben (der TV berichtete). Der Fall sorgte für Schlagzeilen, weil der 56-Jährige Vizepräsident des Weinbauverbands Mosel ist und sogar als Nachfolger von Präsident Rolf Haxel gehandelt wurde.

Verbandsgeschäftsführer Gerd Knebel sagte unserer Zeitung, Trossen lasse sein Amt derzeit "ein bisschen ruhen". Er sei noch Vizepräsident, beteilige sich aber nicht an den Sitzungen. Man warte nun auf einen rechtskräftigen Beschluss. Für den Vorstand des Bauern- und Winzerverband Bernkastel-Wittlich hatte Trossen im Dezember nicht erneut kandidiert.
Ob der Traben-Trarbacher den Strafbefehl akzeptiert, war gestern nicht in Erfahrung zu bringen. Der Weinbaufunktionär wollte sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht dazu äußern.

Zwei Wochen lang hat Jörg Trossen nun Zeit, dem Strafbefehl zu widersprechen. Macht der Winzer dies, kommt es zum Prozess. sey

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