Trier wird Großstadt

TRIER. Die Römerstadt wird 2007 wieder eine Großstadt sein. Zwar gilt offiziell erst die Zählung des Statistischen Landesamtes Bad Ems zum Jahresende, deren Ergebnis frühestens Ende Januar vorliegen wird. Doch eine interne Auswertung des städtischen Melderegisters ergab jetzt 101 685 Menschen mit erstem Wohnsitz in Trier.

Mehr als 3000 haben seit Mitte des Jahres ihren ersten Wohnsitz in Trier angemeldet, sagt Ralf Frühauf vom städtischen Presseamt. "Natürlich kommt das letzte Wort vom Statistischen Landesamt, aber ein Blick auf die Auswertung des Melderegisters zeigt deutlich, wohin der Trend geht." Es gilt als sicher, dass Bad Ems die Werte aus Trier bestätigt und im Jahr der Konstantin-Ausstellung den Großstadt-Status ausruft. Der Grund für die enorme Zuwanderung in der zweiten Jahreshälfte ist die Zweitwohnungssteuer. Wer in Trier Zweitwohnungen besitzt oder mietet, zahlt ab 2007 zehn Prozent seiner Jahres-Kaltmiete. Im Juni fasste der Stadtrat den Grundsatzbeschluss, die Satzung folgte im September. Die neue Steuer soll vor allem Studenten dazu ermutigen, ihren Hauptwohnsitz in Trier anzumelden. Der Sprung über die 100 000-Einwohner-Marke würde eine um 600 000 Euro höhere Konzessionsabgabe der Stadtwerke bedeuten - das ist die Gegenleistung für die Nutzungsbefugnis der öffentlichen Verkehrswege in der Stadt. Insgesamt kalkulierte die Verwaltung mit 1500 Neubürgern und Mehreinnahmen in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Wenn sich der aktuelle Trend bestätigt, wurde diese Kalkulation bereits jetzt um das Doppelte übertroffen. Die Zweitwohnungssteuer betrifft nicht nur Studenten. Jeder Mieter oder Besitzer einer Zweitwohnung muss zahlen, auch wenn er mit seinem Hauptwohnsitz bereits in Trier gemeldet ist. Wer ein Wohnmobil oder einen Campingwagen länger als drei Monate innerhalb der Stadt Trier aufstellt, zahlt die Zweitwohnungssteuer. Wer jedoch nachweisen kann, dass er das rollende Zuhause nicht nutzt, sondern nur abstellt, muss nicht zahlen. Betriebsstätten, die ausschließlich gewerblich genutzt werden, sind nicht steuerpflichtig. Darunter fallen gastronomische Betriebe, Läden und Werkstätten. Ebenfalls ausgenommen sind Wohnungen der Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe sowie Wohnungen in Alten- und Pflegeheimen.

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