Trierer Gericht bleibt dabei: Voller Flüchtlingsstatus für die meisten Menschen aus Syrien

Trier · Asylbewerber aus Syrien haben in Rheinland-Pfalz weiterhin in der Regel ein Recht darauf, den uneingeschränkten Flüchtlingsstatus zu bekommen. Das ist das Ergebnis eines Verfahrens, bei dem heute das Verwaltungsgericht Trier seine bisherige Rechtssprechung bestätigt hat.

Immer mehr Menschen aus Syrien klagen gegen den Bescheid des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration (Bamf), wenn ihnen nur ein eingeschränkter (subsidiärer) Schutz gewährt wird. Seit dem Frühjahr nimmt die Zahl dieser Bescheide zu. Weil für diese Widersprüche landesweit das Verwaltungsgericht Trier zuständig ist, steigt dort die Zahl der Verfahren dramatisch. In der Regel wurde dabei der volle Flüchtlingsstatus zuerkannt, wenn im Einzelfall drei Voraussetzungen gegeben waren: illegale Ausreise, Asylantragstellung und längerer Auslandsaufenthalt.

Heute hat das Gericht unter Leitung von Gerichtspräsident Georg Schmidt die Klage von vier Syrern gegen einen Bamf-Bescheid zum Anlass genommen zu überprüfen, ob diese Grundlage für die Trierer Rechtssprechung noch gültig ist. In einem Fall wurde die Ausweitung des Flüchtlingsstatus' wegen nicht glaubwürdiger Aussagen der Kläger zwar abgelehnt. Grundsätzlich sieht das Gericht, das in voller Kammerstärke tagte, allerdings keinen Anlass, von der bisherigen Linie abzuweichen. Die aktuelle Situation in Syrien habe sogar die Notwendigkeit verstärkt, Flüchtlinge zu schützen.

4650 Klagen von Asylberwerbern sind in diesem Jahr bislang beim Verwaltungsgericht eingegangen. 2100 dieser Klagen sind Widersprüche gegen den verminderten Schutzstatus. In 760 Verfahren mit Syrern haben die Richter bislang entschieden, überwiegend zu Gunsten der Flüchtlinge.

Die grundsätzliche Überprüfung der Rechtssprechung war nach Aussage von Gerichtspräsident Schmidt deshalb notwendig, weil Berufungen des Bamf gegen 156 dieser Urteile vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz zugelassen worden sind. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.

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