Trierer Gericht verurteilt Rentner wegen Steuerhinterziehung zu Haftstrafe

Trier · Das Trierer Amtsgericht hat einen 72-jährigen Trierer zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er fünf Jahre lang Steuern in Höhe von rund 18.000 Euro hinterzogen hat.

Der frühere Geschäftsmann hat über 700.000 Euro in der Schweiz angelegt und die darauf anfallenden Kapitalerträge in Deutschland nicht versteuert. In der Zwischenzeit hat er die Steuerschuld beglichen. Zu spät, entschied nun das Gericht. Er habe sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht.

Der Trierer war im vergangenen Jahr bereits mit einer Klage vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Er klagte gegen die Hausdurchsuchung und die Ermittlungen gegen sich, weil diese auf den Daten einer vom Land gekauften Steuer-CD aus der Schweiz beruhten.

Damit habe sich der Staat zum Täter gemacht, die Verfolgung der auf der CD genannten Steuersünder sei illegal, argumentierte der Trier vor dem Verfassungsgerichtshof.

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