Trierer Schreckschuss-Schütze sitzt in Haft - 30-Jähriger gesteht Tat im Kaufhof-Parkhaus

Trier · Er habe seine Waffe im Kaufhof-Parkhaus "ausprobiert". Das hat der Verdächtige zugegeben, den die Polizei am Mittwochabend im Alleencenter festgenommen hat. Der Mann ist vorbestraft, hat keinen Waffenschein, und er wollte im Elektronikmarkt nach Ansicht der Ermittler obendrein noch einen Diebstahl begehen.

Trierer Schreckschuss-Schütze sitzt in Haft - 30-Jähriger gesteht Tat im Kaufhof-Parkhaus
Foto: roland morgen (rm.) ("TV-Upload morgen"

Nicht nur eine Schreckschusspistole, sondern auch ein so genanntes Butterfly-Messer, das als Waffe gilt, hat ein 30-jähriger Mann aus dem Raum Trier dabei, als die Polizei ihn am Mittwoch gegen 17 Uhr im Mediamarkt im Alleencenter festnimmt. Dieser Festnahme ist eine mehrstündige Suche der Polizei, verbunden mit einem Großeinsatz in Trier, vorausgegangen (der TV berichtete). Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstagnachmittag mitteilt, hat der Mann eingeräumt, mit der Schreckschusswaffe am Mittwochvormittag im Kaufhof-Parkhaus im Margarethengässchen in der Trierer City geschossen zu haben. Er habe die Waffe ausprobieren wollen, gibt er zu.

Die Untersuchung der Waffe habe "frische Gebrauchsspuren" offenbart, erklärt die Staatsanwaltschaft. Verletzt worden ist durch die Schüsse, die ein Passant gehört und die den Großeinsatz ausgelöst hatten, glücklicherweise niemand.

Der Beschuldigte hat keinen so genannten "kleinen Waffenschein" (siehe Extra). "Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht eines strafbaren Verstoßes gegen das Waffengesetz", erklärt Oberstaatsanwalt Peter Fritzen.
Neben Schreckschusspistole und Butterfly-Messer hatte der Mann bei seiner Festnahme im Media-Markt DVDs in seiner Kleidung versteckt. Laut Staatsanwaltschaft offenbar in "Diebstahlabsicht".Bei der Justiz bekannt

Der 30-Jährige ist bei der Justiz kein Unbekannter: 2014 ist er wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts erlässt am Donnerstagnachmittag einen Haftbefehl, der mutmaßliche Schreckschuss-Schütze sitzt nun in Untersuchungshaft.

Derweil werden weitere Details der Festnahme bekannt, an der aufmerksame Mitarbeiter im Alleencenter und ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma maßgeblich beteiligt sind. Erstmals aufgefallen ist der 30-Jährige an der Kasse des Kaufland-Marktes. Als der Mann zu seinem Portemonnaie in der hinteren Hosentasche greift, blitzt die Waffe auf, die in seinem Hosenbund steckt. Die Kassiererin reagiert sofort und informiert den Sicherheitsdienst des Alleencenters.

Christoph Fuhr, Abteilungsleiter bei der UTS Sicherheit&Service-GmbH, erzählt: "Unser Mitarbeiter rief daraufhin unmittelbar die Polizei und verfolgte - mit der Polizei per Telefon in Kontakt - den Verdächtigen." Das Security-Unternehmen mit Sitz in Föhren hat rund 100 Mitarbeiter. Der Mann, der den vermutlichen Schreckschuss-Schützen der Polizei meldete, arbeitet seit mehreren Jahren für das Unternehmen im Alleencenter. "Aber mit jemandem, der eine Schusswaffe dabei hat, hatte er dabei noch nie zu tun", sagt sein Chef Christoph Fuhr.

Aus dem Kaufland sei der Verdächtige eine Etage tiefer zum Elektroladen Media-Markt gegangen. Der Security-Beauftragte lässt ihn dabei nicht aus den Augen. "Er hat genau richtig gehandelt, den Mann beobachtet, aber ihn nicht selbst direkt verfolgt oder gestellt", sagt Fuhr. Das sei Sache der Polizei gewesen, die kurze Zeit später in Zivilkleidung anrückt, den Mann umstellt und anschließend festnimmt. Der Verdächtige leistet dabei keinen Widerstand.
Die Mitarbeiter des Kauflandes und der Sicherheitsbeauftragte des Alleencenters sind auf den Mann auch aufgrund der detaillierten Personenbeschreibung der Polizei aufmerksam geworden, die der TV im Verlaufe des Mittwochs auf volksfreund.de und der Facebookseite veröffentlicht hat, berichtete UTS-Abteilungsleiter Fuhr.Extra

Schreckschusswaffen, die meist echten Pistolen oder Revolvern täuschend ähnlich sehen, verschießen keine scharfen Projektile, sondern Reizgas- und Kartuschenmunition. Aus nächster Nähe abgefeuert, können sie trotzdem schwere oder sogar tödliche Verletzungen verursachen. Wer einen kleinen Waffenschein hat, darf Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich mit sich führen, allerdings nicht bei auf Amtsdeutsch so genannten "öffentlichen Vergnügungen" wie Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen und Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen. Beantragen kann den kleinen Waffenschein jeder, der volljährig ist, allgemein gesund und nicht vorbestraft. Schießen darf man mit Schreckschusswaffen allerdings nur auf "befriedetem Besitztum" - zum Beispiel einem eingezäunten Privatgrundstück. Wer mit einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit schießt, begeht eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. wocMehr zum Thema

Bericht: Großeinsatz der Polizei in Trier: Stundenlange Fahndung nach einem Verdächtigen
Chronik: Der Liveticker der Redaktion zu den Ereignissen - zum Nachlesen auf volksfreund.de
Bilder: Fotostrecke zum Einsatz am Parkhaus
Video: Polizeisprecher Uwe Konz am Mittwochmittag zum Einsatz

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