Trierer Tierärztin deckt illegalen Welpenhandel auf

Trier. · Mit Hilfe einer Trierer Tierärztin hat das Veterinäramt einen illegalen Welpenhandel beendet. Die Spezialität der Händler waren Malteserwelpen, ihre Spur führt nach Tschechien.


Malteser gehören zu den beliebtesten Kleinhunderassen. Man muss sie sich nur kurz ansehen, um die Gründe zu erkennen. Die Tiere sehen aus wie kleine weiße Teddys, haben einen unschlagbaren Niedlichkeitsfaktor und gelten als sehr kinderlieb und familienfreundlich. Die Nachfrage ist entsprechend groß, die Preise für einen Malteserwelpen rangieren zwischen 500 und 900 Euro.

Die Trierer Tierärztin Anja Oberhausen, die eine mobile Praxis betreibt, wurde sofort misstrauisch, als glückliche Käufer ihren neuen Malteserwelpen zur Untersuchung vorbeibrachten. "Das Tier war maximal acht Wochen alt und damit noch viel zu jung für den Verkauf", sagt Oberhausen dem TV. Das Mindesalter liege bei 15 Wochen. Die Besitzer haben einen tschechischen Impfpass vorleget. "In diesem war aber nichts vermerkt, auch keine Tollwutimpfung." Ohne diese Impfung hätte der Welpe nicht nach Deutschland importiert werden dürfen.

Die Veterinärin informierte die Käufer sofort über ihren Verdacht: Wenige Tage später tauchte der zweite Malteserwelpe auf ihrem Untersuchungstisch auf - zu jung, tschechische Papiere, keine Tollwutimpfung. Anja Oberhausen alarmierte das Veterinäramt.

Die Behörde reagierte sofort. Die erschrockenen Käufer nannten die Trierer Adresse des Verkäufers, das Amtsgericht Trier ordnete eine Hausdurchsuchung an. Unterstützt von Einsatzkräften der Polizei fanden die Mitarbeiter des Veterinäramts fünf weitere Malteserwelpen, alle aus Tschechien nach Deutschland geschmuggelt. Sie wurden beschlagnahmt und kamen ins Tierheim Trier, das noch bis zum 1. September wegen totaler Überbelegung für den Publikumsverkehr geschlossen ist (der TV berichtete).

"Der Verkäufer hatte weder eine Registrierung noch eine Erlaubnis für gewerblichen Handel mit Tieren", sagt Martina Bosch, Sprecherin der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, zu der das auch für die Stadt Trier zuständige Veterinäramt gehört. Sie bestätigt die Angaben der Tierärztin: Die kleinen Malteser waren nicht gegen Tollwut geimpft und zu jung für den Verkauf.

Der Verkäufer muss die Konsequenzen tragen. "Er muss die Versorgung im Tierheim zahlen. Außerdem erwartet ihn ein Bußgeld. Der weitere Handel mit Welpen wurde ihm natürlich untersagt."

Bosch erläutert die Hintergründe des Falls. "Die Welpen waren alle in einem guten Zustand, sie waren weder verwahrlost noch krank." Der Verkäufer habe sie nicht aus dem Kofferraum heraus angeboten, sondern Preise von 200 bis 300 Euro verlangt, die einem Laien, der sich nicht informiert, durchaus plausibel erscheinen können. "Doch auch mit solchen Preisen liegt der Verdienst des illegalen Händlerrings immer noch bei einem dreistelligen Betrag pro verkauftem Hund."

Die Spur der Welpen führt zu einem Tierarzt in Tschechien. "Dieser Mann hat sich auf den Verkauf kleiner Hunderassen spezialisiert", sagt Anja Oberhausen. Haltung, Aufzucht und Transport verstoßen gegen das Tierschutzgesetz. Auch das bestätigt Kreissprecherin Martina Bosch. Es sei sehr problematisch, an den Drahtzieher heranzukommen. Doch wer auf bestimmte Punkte achtet, kann erkennen, ob ein Welpe illegal zum Verkauf angeboten wird (siehe Extra).
Die Behörden warnen bereits seit Jahren vor illegalen Welpenimporten aus Osteuropa. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sprach schon mehrfacht von "vermeintlich günstigen Hunden aus dubiosen Züchtungen".

Martina Bosch ergänzt: "Diese Händler nehmen in Kauf, dass ein Teil der Welpen beim Transport jämmerlich verendet. Profit machen sie dennoch."

Wichtige Fragen beim Welpenhandel:

Hat der Verkäufer eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes gemäß Paragraf elf des Tierschutzgesetzes? Eine solche braucht er für das gewerbsmäßige Handeln mit Hunden sowie die Einfuhr von Hunden nach Deutschland gegen Entgelt.

Nur mit dieser Erlaubnis kann der Käufer sicher sein, dass die Verkäufer ausreichend sachkundig und zuverlässig sind sowie die einschlägigen Bestimmungen nach Tierschutz- und Tierseuchenrecht kontrolliert und eingehalten werden.

Hat der Welpe einen EU-Heimtierausweis und ein amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis? Ist in dem Heimtierausweis die Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip sowie eine Tollwutimpfung eingetragen? Zeitlich muss die Mikrochipimplantation vor der Tollwutimpfung erfolgt sein.

Ist der Welpe mindestens 15 Wochen alt? Da Welpen frühestens im Alter von zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen und vor ihrem Verkauf und Transport auch die Wirksamkeit des Impfschutzes (21 Tage) abgewartet werden muss, müssen Hundewelpen vor der Verbringung nach Deutschland ein Mindestalter von 15 Wochen haben. Ausnahmen hierfür gibt es keine mehr. Wenn dies nicht der Fall ist, riskiert der Käufer, dass der Hund in Quarantäne muss.

Weitere Infos erteilt das Veterinäramt Trier-Saarburg, Metternichstraße 33 in Trier, unter der Nummer 0651/715-585 oder per E-Mail an veterinaeramt@trier-saarburg.de

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