Tunnellösung vorgesehen

Dr. Bernhard Gies meint in seinem Leserbrief vom 21. September zur Meulenwald-Autobahn. "...auch für andere Streckenführungen bis hin zu einer Tunnellösung besteht kein Denkverbot". Weil das so ist, wurde schon 2003 die alte Planung durch zwei Tunnel mit einer Gesamtlänge von 2,1 Kilometer, und mit entsprechenden zusätzlichen Kosten ergänzt.

Das hatte den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesverkehrsministerium Ende April 2004 in einem Schreiben an MdB Bernhard Kaster zu der Mitteilung veranlasst, "dass der mit der Einschätzung des Umweltrisikos beauftragte Gutachter nach Überprüfung der durch das Land Rheinland-Pfalz nachgereichten Unterlagen festgestellt hat, dass die Einstufung "sehr hohes Umweltrisiko sowohl für die B 51 Moselaufstieg als auch für den 1. BA der A 64, Nordumfahrung Trier, nicht mehr zutreffend ist". Eine bessere Einstufung im Bundesverkehrswegeplan scheiterte bekanntlich trotzdem, weil im Bundestag die SPD nicht gegen die Grünen und diese nicht gegen ihre örtlichen Parteifreunde entscheiden wollten. Dieser unmögliche Vorgang hat den Kreistag Trier-Saarburg veranlasst, auch nach Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplanes nicht lockerzulassen und eine Revision der Fehlentscheidung der Bundestagsmehrheit zu fordern. Es bedurfte dann des Bundestagswahlkampfs, um die Planungsermächtigung für einen ersten Abschnitt zu verkünden. Der Lückenschluss A 64/A 1 darf nicht länger verzögert werden! Richard Groß, Landrat, Trier

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