UBM fordert Maulkorb für Informanten

Von unserem Redakteur FRANK GIARRA TRIER. Müssen Kommunalpolitiker Konsequenzen bis hin zu einer strafrechtlichen Verfolgung befürchten, wenn sie Informationen preisgeben, die sie in nicht-öffentlichen Sitzungen erhalten haben? Über dieses brisante Thema wird am Donnerstag der Trierer Stadtrat diskutieren - hinter verschlossenen Türen. Die kritische Berichterstattung im Trierischen Volksfreund über Millionenverluste bei den Stadtwerken Trier mit den Parkhäusern Ostallee und City sowie bei der Wohnungsbau und Treuhand AG Trier (gbt) mit einem Immobilienprojekt in Jülich hat die Unabhängige Bürgervertretung Maximini (UBM) zu einer Reaktion veranlasst. Sie richtete am 30. September in der nicht-öffentlichen Sitzung des Stadtrates eine Anfrage an Oberbürgermeister Helmut Schröer (CDU). Thema: "Verletzung der Verschwiegenheitspflicht". UBM-Vertreter Hermann Kleber verweist in der Anfrage darauf, dass der TV des öfteren aus Niederschriften nicht-öffentlicher Ausschuss- und Stadtratssitzungen zitiert habe, "und zwar nicht nur im Tenor, sondern stellenweise auch wörtlich". Die Einsicht in diese Protokolle könne "eigentlich nur durch die Verletzung der gebotenen Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflicht erklärt werden, zu der alle Mitarbeiter der Verwaltung und alle Ratsmitglieder verpflichtet sind", folgert Kleber und verweist auf Paragraphen des Strafgesetzbuches und der Gemeindeordnung. Die "bisher folgenlose Verletzung der Verschwiegenheitspflicht im wiederholten Falle" sei seiner Fraktion und ihm im Besonderen "seit langem ein Ärgernis". Oberbürgermeister Schröer wird in der UBM-Anfrage ersucht, in der Ratssitzung am 14. Oktober folgende Fragen zu beantworten: "Was haben Sie bisher unternommen, um die Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht aufzuklären und zu ahnden?" "Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht künftig nach Möglichkeit zu verhindern?" Der TV wurde auf das Thema bei einem Blick auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufmerksam. Die Bitte an das städtische Presseamt, den UBM-Antrag zu bekommen, beantwortete Pressechef Hans-Günther Lanfer so: "Ihrem Anliegen kann ich nicht nachkommen, da unsererseits Unterlagen aus nicht-öffentlichen Sitzungen grundsätzlich nicht an die Medien weitergeleitet werden." Diese pauschale Aussage ist nach Ansicht von Presserechts-Experten rechtlich unhaltbar. Zwar habe die Presse keinen Anspruch darauf, Anträge und Beratungsprotokolle aus nicht-öffentlichen Sitzungen zu bekommen, doch dürften Auskunftsersuchen nicht generell abgelehnt werden. Die Presse habe gemäß Paragraph 4 des Landespressegesetzes grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Behördenleiter. Dies betreffe auch nicht-öffentliche Sitzungen. Behörde muss Einzelfall prüfen Auskünfte dürften nur ausnahmsweise versagt werden, wobei die Behörde stets verpflichtet sei, den Einzelfall zu prüfen und die Gründe für ihre Ablehnung darzulegen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ( Aktz. 7 CE 04.1601 ) habe dazu deutliche Worte gefunden und einer Tageszeitung sogar die Einsichtnahme in Personalangelegenheiten einer Gemeinde ermöglicht. In einem anderen Fall habe das Verwaltungsgericht Cottbus eine Kommune verpflichtet, ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten vollständig der Presse zu übergeben ( Aktz. 1 L 783/01 ). Die Stadt Trier müsste also grundsätzlich Fragen der Presse über Themen aus nicht-öffentlichen Sitzungen beantworten, so dass in vielen Fällen kein Rückgriff auf andere Informanten notwendig wäre. Fraglich ist, ob es für Mitglieder von Stadt- und Gemeinderäten in Rheinland-Pfalz eine generelle Verschwiegenheitspflicht bei allen Themen aus nicht-öffentlichen Sitzungen gibt. In Paragraph 20 der Gemeindeordnung heißt es dazu lediglich: "Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nicht-öffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten."

Die kritische Berichterstattung im Trierischen Volksfreund über Millionenverluste bei den Stadtwerken Trier mit den Parkhäusern Ostallee und City sowie bei der Wohnungsbau und Treuhand AG Trier (gbt) mit einem Immobilienprojekt in Jülich hat die Unabhängige Bürgervertretung Maximini (UBM) zu einer Reaktion veranlasst. Sie richtete am 30. September in der nicht-öffentlichen Sitzung des Stadtrates eine Anfrage an Oberbürgermeister Helmut Schröer (CDU). Thema: "Verletzung der Verschwiegenheitspflicht". UBM-Vertreter Hermann Kleber verweist in der Anfrage darauf, dass der TV des öfteren aus Niederschriften nicht-öffentlicher Ausschuss- und Stadtratssitzungen zitiert habe, "und zwar nicht nur im Tenor, sondern stellenweise auch wörtlich". Die Einsicht in diese Protokolle könne "eigentlich nur durch die Verletzung der gebotenen Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflicht erklärt werden, zu der alle Mitarbeiter der Verwaltung und alle Ratsmitglieder verpflichtet sind", folgert Kleber und verweist auf Paragraphen des Strafgesetzbuches und der Gemeindeordnung. Die "bisher folgenlose Verletzung der Verschwiegenheitspflicht im wiederholten Falle" sei seiner Fraktion und ihm im Besonderen "seit langem ein Ärgernis". Oberbürgermeister Schröer wird in der UBM-Anfrage ersucht, in der Ratssitzung am 14. Oktober folgende Fragen zu beantworten: "Was haben Sie bisher unternommen, um die Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht aufzuklären und zu ahnden?" "Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht künftig nach Möglichkeit zu verhindern?" Der TV wurde auf das Thema bei einem Blick auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufmerksam. Die Bitte an das städtische Presseamt, den UBM-Antrag zu bekommen, beantwortete Pressechef Hans-Günther Lanfer so: "Ihrem Anliegen kann ich nicht nachkommen, da unsererseits Unterlagen aus nicht-öffentlichen Sitzungen grundsätzlich nicht an die Medien weitergeleitet werden." Diese pauschale Aussage ist nach Ansicht von Presserechts-Experten rechtlich unhaltbar. Zwar habe die Presse keinen Anspruch darauf, Anträge und Beratungsprotokolle aus nicht-öffentlichen Sitzungen zu bekommen, doch dürften Auskunftsersuchen nicht generell abgelehnt werden. Die Presse habe gemäß Paragraph 4 des Landespressegesetzes grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Behördenleiter. Dies betreffe auch nicht-öffentliche Sitzungen.Behörde muss Einzelfall prüfen

Auskünfte dürften nur ausnahmsweise versagt werden, wobei die Behörde stets verpflichtet sei, den Einzelfall zu prüfen und die Gründe für ihre Ablehnung darzulegen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ( Aktz. 7 CE 04.1601 ) habe dazu deutliche Worte gefunden und einer Tageszeitung sogar die Einsichtnahme in Personalangelegenheiten einer Gemeinde ermöglicht. In einem anderen Fall habe das Verwaltungsgericht Cottbus eine Kommune verpflichtet, ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten vollständig der Presse zu übergeben ( Aktz. 1 L 783/01 ). Die Stadt Trier müsste also grundsätzlich Fragen der Presse über Themen aus nicht-öffentlichen Sitzungen beantworten, so dass in vielen Fällen kein Rückgriff auf andere Informanten notwendig wäre. Fraglich ist, ob es für Mitglieder von Stadt- und Gemeinderäten in Rheinland-Pfalz eine generelle Verschwiegenheitspflicht bei allen Themen aus nicht-öffentlichen Sitzungen gibt. In Paragraph 20 der Gemeindeordnung heißt es dazu lediglich: "Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nicht-öffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten."

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