Ungebrochener Widerwillen

TRIER. Der Ortsbeirat Trier-Mitte-Gartenfeld hat erneut seine Abneigung gegen den geplanten Bau eines weiteren Einkaufscenters in der Trierer Innenstadt verdeutlicht.

Schon im September war vom Beirat die Zustimmung zur Aufhebung des noch gültigen Bebauungsplanes für den Bereich Zuckerbergstraße und altes City-Parkhaus verweigert worden. Stattdessen forderte das Gremium zunächst ein unabhängiges Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des geplanten City-Centers. (der TV berichtete). Doch geschehen ist seitens der Verwaltung bisher nichts. Vergebens, so Ortsvorsteherin Ricarda Kuhner, habe man bisher auf eine Reaktion gewartet.In der jüngsten Sitzung am Dienstag sollte der Beirat der Aufhebung weiterer noch bestehender Bebauungspläne durch Beschluss zur Offenlage zustimmen. Betroffen sind die Bereiche Fleisch-, Metzel-, Böhmerstraße und Nikolaus-Koch-Platz. Das Ergebnis der Abstimmung war vorhersehbar: Mit neun zu zwei Stimmen wurde die Zustimmung erneut verweigert und die Forderung nach einem neutralen Gutachten wiederholt. Tenor der Runde: Sollte sich das Großprojekt einmal als Katastrophe erweisen, kann niemand dem Ortsbeirat vorwerfen, dass er auch dafür gestimmt habe.Mit Verärgerung nahmen die Ratsmitglieder zur Kenntnis, dass die Verwaltung noch immer keine Pläne für die Sanierung der Kinderspielplätze Rautenstrauchpark und Ausionusschule vorgelegt habe. Am Geld könne es nicht liegen, so die Ratsmitglieder, schließlich habe man im Stadtteilbudget eine erhebliche Summe dafür bereitliegen. Vermutete Ursache: Allein für das Anwesen Ausoniusschule sind drei verschiedene Dezernate zuständig - die würden sich die Angelegenheit offenbar gegenseitig zuschieben.Unter die Rubrik "Erfreuliches" viel die Mitteilung, dass der geforderte Fußgängerüberweg über Ost- und Weimarer Allee in Höhe Einmündung Schützenstraße bald Wirklichkeit werden soll - allerdings ohne Ampelsicherung. Gleichzeitig soll der etwa 50 Meter weiter gelegene und als gefährlich geltende alte Überweg verschwinden. Als Ärgernis hat sich die 2002 installierte Marktkreuz-Beleuchtung erwiesen - die Anstrahlung ist ineffektiv. Es gab nun einen Ortstermin mit Verwaltung, Stadtwerken und einer Fachfirma. Die empfiehlt den Einbau von vier anderen Leuchten. Wer für den Schaden aufkommt, ist unklar. Hatte die ursprünglich beauftragte Firma schlecht gearbeitet, oder waren die Vorgaben von der Verwaltung falsch? Das ist die Frage.

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