Universität Trier darf Professoren nun selbst berufen

Trier/Mainz · Die Universität Trier darf ab sofort Professoren selbstständig und ohne Zutun der Mainzer Landesregierung berufen. In einem offiziellen Akt hat Wissenschaftsminister Konrad Wolf am Dienstag das sogenannte Berufungsrecht an den Trierer Universitätspräsidenten Michael Jäckel übertragen.

 In einem offiziellen Akt hat Wissenschaftsminister Konrad Wolf (Bildmitte) am Mittwoch das Berufungsrecht an den Trierer Universitätspräsidenten Michael Jäckel (links) übertragen. Foto: Friedhelm Knopp

In einem offiziellen Akt hat Wissenschaftsminister Konrad Wolf (Bildmitte) am Mittwoch das Berufungsrecht an den Trierer Universitätspräsidenten Michael Jäckel (links) übertragen. Foto: Friedhelm Knopp

Wollen Hochschulen in Rheinland-Pfalz neue Professoren berufen, müssen sie zunächst die infrage kommenden Kandidaten dem Wissenschaftsministerium vorschlagen. Das Ministerium prüft dann den Vorschlag und beruft den Bewerber. Nur die Mainzer Gutenberg-Universität war seit etwa fünf Jahren berechtigt, die Bewerber auf eine Professur selbst und ohne ministeriellen Segen zu berufen. Seit dieser Woche verfügt auch die Uni Trier als zweite Hochschule des Landes über das Berufungsrecht. Für die Trierer bedeutet dies eine Schritt in die erweiterte Autonomie.

Durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung übergab am Dienstag Wissenschaftsminister Konrad Wolf das Berufungsrecht offiziell an den Trierer Universitätspräsidenten Michael Jäckel. Es war Jäckel selbst, der beim Ministerium die Erteilung des Berufungsrechts beantragt hatte.
"Das ist ein schöner Tag für die Universität Trier, auch wenn es heute regnet", sagte der Minister vor der Unterzeichnung. Er freue sich, dass diese Hochschule mit ihrem Schritt eine noch größere Autonomie anstrebe. Sie gewinne noch mehr Eigenständigkeit bei der Aufnahme von hochqualifizierten Lehrenden und Forschenden. Wolf: "Berufungen sind für die wissenschaftlichen Einrichtungen stets Schlüsselentscheidungen."

Laut Präsident Jäckel verfügt die Universität Trier derzeit über 180 Professuren, von denen aber nicht alle besetzt sind. Pro Jahr gebe es in Trier 15 bis 20 Berufungsverfahren - daran lasse sich ermessen, welchen Umfang die Erteilung des Berufungsrechts habe. Jäckel erläuterte kurz den Aufwand eines jeden Berufungsverfahrens, das zur höchsten Qualitätssicherung sowohl internen als auch externen Sachverstand erfordere. Die Universität Trier habe es sich mit der selbst gewünschten Erteilung des Berufungsrechts also sicher nicht leichter gemacht.

Jäckel: "Alle Schritte erfolgen nun innerhalb unseres Hauses. Wir müssen nun dafür sorgen, dass sich das für uns nicht als organisatorischer Bärendienst erweist, bei dem eine Berufung am Ende länger dauert als nach dem alten Verfahren." Andererseits sei ein sorgfältiges Auswahlverfahren wichtiger als ein zeitsparender "Schnellschuss" - gerade wegen des gestiegenen Wettbewerbs unter den Hochschulen und Lehrkandidaten. Die zwischen Universität und Ministerium getroffene Vereinbarung ist zunächst auf drei Jahre befristet. "Danach werden wir schauen, wie es funktioniert hat, und wir hoffen auf gute Bewerber", so der Universitätspräsident.
Extra

Bei der Einstellung von Professoren gilt das Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz. Es sieht grundsätzlich vor, dass die Hochschulen dem Wissenschaftsministerium einen Besetzungsvorschlag vorlegen. Auf dieser Grundlage werden dann die Bewerber vom Wissenschaftsminister berufen. Allerdings bietet das Gesetz auch eine Ausnahmeregelung. Danach kann "die Befugnis zur Berufung von Professoren auf Antrag einer Hochschule auf deren Präsident übertragen werden".

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