Update: Urteil im Trierer Prozess um Feuer im Jugendamt - Brandstifter muss hinter Gitter

Trier · Im Prozess gegen den 26-Jährigen und den 16-Jährigen, die in der Nacht zum 21. Oktober Feuer im Trierer Jugendamt gelegt haben, ist ein Urteil gefallen: Der ältere Haupttäter muss ins Gefängnis, der Jugendlichen zwei Tage in Freizeitarrest.

Die beiden Täter hatten vor Gericht umfänglichen Geständnisse abgelegt. Die Idee, über ein Baugerüst in die dritte Etage des Jugendamtsgebäudes am Augustinerhof einzusteigen, sei ihnen spontan gekommen. Zuvor hatten die beiden, die sich an diesem Tag erst am Hauptbahnhof kennengelernt hatten, gemeinsam Alkohol getrunken und Cannabis konsumiert.

Der 16-Jährige ist über das Gerüst zunächst auf das Dach des Gebäudes gestiegen. Der ältere Haupttäter habe ihn dann gerufen und vorgeschlagen, über ein gekipptes Fenster in die Räumlichkeiten einzusteigen.
Zuerst hätten sie Computermodems und Kabel eingesteckt, um diese später zu Geld zu machen. Sie aßen die Süßigkeiten, klauten fünf Euro, die ebenfalls auf einem der Schreibtische lagen, der Ältere urinierte in einen Mülleimer, der Jugendliche schmierte Schmähparolen mit einem Filzstift an die Wand.

Die Idee, die Spuren des Einbruchs durch ein Feuer zu zerstören, sei dann dem Älteren gekommen. "Ich war es auch, der die Akten dann angezündet hat", sagte der 26-Jährige. Der jüngere habe zwar angemerkt, dass "wir jetzt doch nicht das ganze Haus abfackeln können", sich aber nicht weiter widersetzt. Der 16-Jährige hat selbst kein Feuer gelegt.

Der Rechtsanwalt des 16-Jährigen Angeklagten plädierte daher darauf, seinen Mandanten vom Tatvorwurf der Brandstiftung freizusprechen. "Mein Mandant hat weder den Plan, das Feuer zu legen, gemeinsam mit dem Mitangeklagten gefasst, noch verfügte er über die so genannte Tatherrschaft - zumal er gar kein Feuerzeug dabei hatte."
Das Jugendschöffengericht folgte dieser Argumentation nicht. Beide Angeklagten hätten sowohl den Einbruch als auch die Brandstiftung gemeinsam beschlossen und begangen, urteilte die Richterin.

Die Staatsanwaltschaft forderte vor dem Jugendschöffengericht für den 26-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten und für den 16-Jährigen eine Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht von zehn Monaten plus einen einwöchigen Arrest.

Das Gericht verurteilte den Haupttäter schließlich zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Außerdem muss er damit rechnen, dass zwei frühere Bewährungsstrafen von jeweils sechs Monaten wegen Diebstahls aufgehoben werden und er diese Zeit zusätzlich hinter Gittern verbringen muss. Der 26-Jährige Trierer erklärte, das Urteil zu akzeptieren.

Dem 16-Jährigen machte das Gericht Auflagen: Über eine Bewährungszeit von zwei Jahren muss er regelmäßig Kontakt zu einem Bewährungshelfer halten, er darf keine Drogen nehmen und muss das mit regelmäßigen Urintests nachweisen. Zusätzlich bekommen er und seine Mutter für die Zeit von neun Monaten eine erzieherische Hilfe seitens des Vereins "Starthilfe" zur Seite gestellt. Der Jugendliche hatte zuvor noch nie mit der Polizei zu tun. Er hatte sich nach dem Einbruch ins Jugendamt freiwillig zu Sozialstunden gemeldet und bei der Awo-Möbelbörse seitdem knapp 300 Stunden ehrenamtlich mitgeholfen. Außerdem hat er ein Praktikum bei einem großen Trierer Autohaus absolviert und anschließend einen Ausbildungsvertrag zum Lackierer angeboten bekommen. Die Lehrstelle will er im August antreten. Sein Engagement, sein Leben in richtige Bahnen zu lenken, würdigte das Gericht bei der Strafbemessung.

Die alarmierte Feuerwehr hatte den Brand in der Nacht zum 21. Oktober zwar eingrenzen können , dennoch ist laut Aufstellung der Stadtverwaltung ein Sachschaden von 122.500 Euro entstanden. Die Täter hatten die gestohlenen Computermodems, Kabel und weiteres Diebesgut in ein Gebüsch am Parkhaus des Trierer Alleencenters geworfen. Über eine Überwachungskamera am Alleencenter war die Polizei den Tätern auf die Spur gekommen und hatte ein Fahndungsfoto des älteren veröffentlicht. Der Haupttäter hatte sich daraufhin selbst bei der Polizei gemeldet und seinen jugendlichen Mittäter der Polizei genannt.

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