Urteil im Parkhausschützen-Prozess: 30-Jähriger zu Drogentherapie und zehnmonatiger Bewährungsstrafe verurteilt

Trier · Der 30-jährige Trierer, der am 14. Dezember auf einem leeren Parkdeck eines Trierer Parkhauses zwei Schüsse aus einer Schreckschusspistole gefeuert hat, ist am heutigen Freitagvormittag zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden.

(woc) Der Angeklagte hatte die Tat gestanden. "Mir war nicht bewusst, was ich da tue und es tut mir sehr leid, Angst und Schrecken verbreitet zu haben", sagte er vor Gericht. Der gelernte Zimmermann, der sich in einer Umschulung zum Erzieher befand, hatte nach der Tat - mit Schreckschusswaffe im Hosenbund - in einem Supermarkt im Alleencenter eine Dose Proteinshake-Pulver und in einem Elektronikmarkt zwei Computerspiel-DVDs gestohlen.

Zeugen hatten ihn dabei beobachtet und die Polizei gerufen, die den Täter noch am gleichen Abend festnahm.

Das Trierer Amtsgericht hat dem 30-Jährigen eine stationäre Drogentherapie zur Bewährungsauflage gemacht. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben erklärt, gegen das Urteil nicht vorgehen zu wollen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Ausführlicher Bericht folgt.

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