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aus unserem Archiv vom 11. Juli 2012
Autor: Marcus Hormes Kommentare: Kommentare zeigen Ort: Trier/Leipzig Drucken  E-Mail

Urteil mit Signalwirkung: Richter kippen Trierer Bettensteuer

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Abgaben für Kultur und Tourismus der Städte Trier und Bingen für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil hat bundesweit Folgen, da 20 Städte Steuern auf Hotelübernachtungen erheben.

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Hotels und Pensionen in Trier müssen seit Januar 2011 einen Euro pro Gast und Übernachtung an die Stadt abführen. Mit dem Geld – im vergangenen Jahr 714.000 Euro von 144 Betrieben – will die Stadt das kulturelle und touristische Angebot dauerhaft sichern und ausbauen.
Doch dieser Plan geht nicht auf: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Mittwoch entschieden, dass Gemeinden Steuern nur auf „privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen“ erheben dürfen. Wer beruflich bedingt im Hotel schläft, darf nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Die Bettensteuer-Satzungen in Trier und Bingen unterscheiden nicht zwischen privaten und dienstlichen Gründen und sind deshalb nach Auffassung der Richter in diesem Punkt verfassungswidrig. Damit seien die Satzungen unwirksam.
Mit der Entscheidung hob das BVerwG das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz auf, das im Juni 2011 beiden Städten recht gegeben hatte (der Volksfreund berichtete). Geklagt hatten zwei Hotels, unterstützt vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga).
Während Bingens Oberbürgermeister Thomas Feser (CDU) ankündigte, die Stadt werde die bisherigen Einnahmen aus der Bettensteuer an die Betriebe zurückzahlen, hält sich die Stadt Trier noch bedeckt. „Wir warten die schriftliche Begründung dieses Urteils ab und beraten dann das weitere Vorgehen“, sagte Wirtschaftsdezernent Thomas Egger (FDP) dem Volksfreund.
Dehoga-Landespräsident Gereon Haumann empfiehlt „einen fairen Dialog mit allen am touristischen Markt Beteiligten, statt wie bisher über unsere Köpfe hinweg zu entscheiden“.
Das Urteil ist rechtskräftig. Dennoch könnten die unterlegenen Städte noch vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. In Rheinland-Pfalz gibt es außerdem in Koblenz und Mainz ähnliche Abgaben. Bundesweit sind etwa 20 Kommunen betroffen, deren Satzungen möglicherweise ebenfalls unwirksam sind.

Das Bundesverwaltungsgericht begründet seine Entscheidung im Wortlaut wie folgt: Pressemitteilung des Gerichts
 



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