Vater zahlt, Thema durch

Verfahren eingestellt: 300 Euro muss der Vater eines Hillesheimer Realschülers zahlen, weil er behauptet hat, der Rektor habe Schülerinnen "in den Hintern getreten". Das entschied das Gericht in Daun gestern im Einvernehmen beider Parteien.

Daun/Hillesheim. Zu dem Prozess war es gekommen, weil der Rektor der Augustiner Realschule Hillesheim, Peter Steffgen, eine Anzeige wegen "übler Nachrede" gegen den Vater eines Schülers gestellt hat. Der hatte gegenüber der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), der Schulaufsichtsbehörde, gesagt, er habe gehört, dass Rektor Steffgen "mehreren Schülerinnen in den Hintern getreten hat". Das Ganze spielte sich vor rund einem Jahr ab. Die ADD hatte der Vater angerufen, weil er sich wegen eines Konferenzbeschlusses beschweren wollte: Gegen seinen Sohn war eine "Ordnungsmaßnahme" verhängt worden. Für Schulleiter Steffgen ist klar: "Die Beschuldigungen sind nicht nur frei erfunden, das war auch reine Boshaftigkeit." Er habe dem Vater zunächst die Möglichkeit gegeben, seine Beschuldigungen gegenüber ihm und der ADD schriftlich zurück zu nehmen. Da das nicht geschehen sei, erstattete Steffgen Anzeige. "Ich habe einen Ruf zu verlieren und wollte daher auch jeglichen Verdacht aus der Welt räumen. Schließlich will ich irgendwann ja auch mal Pension bekommen", sagte der Schulleiter dem TV. Während der Angeklagte gestern nicht zu erreichen war, sagte seine Frau auf TV-Anfrage: "Wir haben zugestimmt, damit die Sache nicht noch weiter aufgebauscht wird." Ihre Zeugen seien vor Gericht ja ohnehin nicht gehört worden, meinte sie. Und sie widersprach Steffgens Aussage, dass es im Vorfeld keine Einigungsversuche gegeben habe. "Wir wollten uns gütlich einigen, das hat der Schulleiter aber abgelehnt." Richter Hans Schrot stellte - weil es im Hörfunk falsch dargestellt worden sei - denn auch klar: "Bei dem Prozess ging es nicht um den Lehrer, sondern um den Vater und seine Äußerungen."

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