Verbotene Paradiese dürfen bleiben

TRIER. Die illegalen Gartenhäuschen im Stadtwald zwischen Euren und Zewen (der TV berichtete) dürfen vorerst stehen bleiben. Das teilte Baudezernent Peter Dietze auf TV-Anfrage mit.

Über einhundert Häuschen und Schuppen sind in den vergangenen Jahrzehnten im Landschaftsschutzgebiet im Stadtwald Trier zwischen Euren und Zewen ohne Genehmigung errichtet worden. Obwohl Bauen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit sechsstelligen Bußgeldern geahndet und nach der eine Abrissverfügung erlassen werden kann, droht den kleinen Privat-Paradiesen vorerst keine Gefahr: "Die Stadt beabsichtigt zur Zeit nicht, mit ordnungsbehördlichen Mitteln gegen die Gartenhausbauer vorzugehen", sagt Triers Baudezernent Peter Dietze. Glück für die Gartenfreunde, denn bei Bauten ohne Rechtsgrundlage besteht auch nach Jahrzehnten kein Gewohnheitsrecht und die Stadt könnte nach eigenen Angaben "nach Ausübung von pflichtgemäßem Ermessen die Beseitigung der Gartenhäuser in angemessenen Fristen fordern." Neue Bauten sind allerdings trotz dieser Nachsicht nicht möglich, bei Zuwiderhandlungen - auch bei neuen Anbauten - drohen Bußgelder. Rechtliche Grundlage nur schwierig zu schaffen

Die Gartenhäuschenbesitzer haben sich bisher trotz Anfragen weder gegenüber dem TV geäußert, noch sich beim Eurener Ortsvorsteher Hans-Alwin Schmitz gemeldet. "Ich habe lediglich gehört, dass die Leute Angst haben, abreißen zu müssen", sagt Schmitz. Er fordert eine Satzung, die die Bebauung des Gebiets regelt. "Es kann nicht sein, dass der eine bauen darf und der andere nicht. Es muss gleiches Recht für alle herrschen." In einer der nächsten Bauausschusssitzungen will Dietze daher das Thema "Eurener Gartenhaussiedlung" auf die Tagesordnung setzen. Eine Rechtsgrundlage sowohl für Altbauten als auch für Neubauten zu schaffen sei allerdings schwierig. "Dafür müssten bauplanungsrechtliche Grundlagen geschaffen und bauordnungsrechtliche Überprüfungen durchgeführt werden", erläutert Dietze. Die baurechtliche Überprüfung dürfte bei einigen der Häuschen nicht positiv ausfallen: Alleine die Heizanlagen der selbst gezimmerten Hütten entsprechen vielfach nicht den Vorschriften und der Mindestabstand zum Waldrand wird in vielen Fällen unterschritten. Dazu kommt, dass das Gebiet als Sondergebiet ausgewiesen werden müsste. Das ist durch die Änderung des Flächennutzungsplans zwar grundsätzlich möglich, aber laut Dietze "nur sehr schwer und mit unsicherem Ausgang" umzusetzen: "Einer Ausweisung als allgemeine Grünfläche mit Dauerkleingärten stehen die Eigentumsverhältnisse entgegen." Gebiet nicht im Besitz der Stadt

Im Herbst ließ die Stadt weniger Milde walten: Mehrere selbst gebaute Hütten im Weißhauswald wurden damals zwangsgeräumt und abgerissen. "Es sollte verhindert werden, dass sich ähnlich wie zwischen Euren und Zewen ein weiteres illegales Gebiet verfestigt", heißt es aus dem Rathaus. Dabei hatte auch das Wohnen im Weißhauswald Tradition: Mehrere Jahrzehnte lang wohnten dort Aussteiger - geduldet von der Stadt. Stadtwald-Försterin Kerstin Bendiks argumentierte damals ein halbes Jahr nach ihrem Amtsantritt: "Ich bin vom Gesetz gehalten, solche Waldbehausungen weder zu Stande kommen zu lassen, noch, sie zu dulden." Waldbrandgefahr und andere Gefahren seien zu groß. "Wenn etwas passiert - etwa ein Baum umfällt und einen der Bewohner verletzt - kann ich persönlich dafür haftbar gemacht werden." Für Auskünfte zur Sachlage in Euren verwies Bendiks gestern auf TV-Anfrage an das städtische Presseamt. Dass es sich bei dem Gebiet zwischen Euren und Zewen ebenfalls um Waldgebiet handelt, bestätigt die Stadtverwaltung zwar, aber: "Das Gebiet ist nicht im Besitz der Stadt, die deswegen prinzipiell bei Unfällen nicht haftet, und der Wald ist nicht durchgängig, es gibt viele gärtnerisch gestaltete Grundstücke und Frei- und Rasenflächen." Ihr weiteres Vorgehen will die Stadt von den Beratungsergebnissen aus dem Bauausschuss abhängig machen.

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