Vereinigte Hospitien sind staatlich

TRIER. Ein seit mehr als zwei Jahren schwelender Rechtsstreit um den Status der Vereinigten Hospitien neigt sich dem Ende zu. Schneller als erwartet hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz entschieden, dass die Stiftung staatlich und nicht kirchlich ist. Eine Berufung ist nicht zugelassen.

Kirchlich oder staatlich - diese Frage hat vor allem für die rund 500 Mitarbeiter der Hospitien eine entscheidende Bedeutung. Denn davon hängt es unter anderem ab, "ob die Mitarbeiter einen Personalrat bilden dürfen oder nicht", heißt es in einer Pressemitteilung des OVG.Kirchliche Stiftungen verloren ihre Existenz

Die Leitung des Hauses, das Träger eines Krankenhauses und verschiedener sozialer Einrichtungen ist, habe daran in der Vergangenheit "entsprechende Zweifel geäußert". Nach dem OVG-Urteil steht nun fest: Bei den Hospitien gilt das Personalvertretungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz, womit den Mitarbeitern Mitbestimmungsrechte garantiert sind. Die Koblenzer Richter begründen ihr Urteil, mit dem sie eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Trier revidierten, nach der Auswertung zahlreicher historischer Gutachten damit, "dass die Zeit der Zugehörigkeit der linksrheinischen Gebiete zu Frankreich nach dem Frieden von Lunéville (1801) für den Stifterwillen im Rechtssinne maßgeblich ist". Die kirchlichen Stiftungen hätten nach der Besetzung Triers durch französische Truppen im Jahr 1794 "ihre Existenz verloren und auch in napoleonischer Zeit nicht wiedergewonnen". Die Einrichtungen seien "unter der Geltung französischen Rechts verstaatlicht" worden. Auch in preußischer Zeit nach dem Jahr 1815 hätten die Vereinigten Hospitien "nicht wieder die Anerkennung als kirchliche Einrichtung erlangt". Während Hospitien-Direktor Hubert Schnabel für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war, bekräftigte der Trierer Oberbürgermeister Helmut Schröer als "geborenes" Mitglied des Verwaltungsrates seine Haltung, dass angesichts des schwierigen Sachverhaltes eine fundierte rechtliche Klärung notwendig gewesen sei. Allerdings müsse noch die Begründung des Urteils abgewartet und geprüft werden, denn "theoretisch könnte eine Revision erstritten werden". Darüber werde der Verwaltungsrat intensiv diskutieren. Der OB sieht auf die Arbeit der Hospitien keine großen Veränderungen zukommen, allenfalls auf die Arbeit des Personalrates. Dessen Vorsitzender Peter Pries habe nun ein verbrieftes Anrecht darauf, generell von der Arbeit freigestellt werden. Noch offen sei hingegen, ob das Urteil Auswirkungen in versicherungsrechtlicher Hinsicht habe.Anwalt Henseler: Änderungen notwendig

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die neben dem Personalrat eine Berufung erstritten hatte, begrüßte das OVG-Urteil. "Damit ist das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt", sagte ADD-Sprecherin Miriam Lange. Zufrieden zeigte sich auch Rechtsanwalt Paul Henseler, der die Belange des Personalrates der Hospitien vertreten hatte. "Das Urteil bestätigt uns auf der ganzen Linie. Es sichert nicht nur den Fortbestand des Personalrates, sondern verlangt auch grundlegende Änderungen der inneren Struktur der Hospitien."

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