(woc) Quälende acht Stunden lang musste das mutmaßliche Opfer im Vergewaltigungsprozess, der zurzeit vor dem Landgericht verhandelt wird (TV vom Dienstag), bislang Richter, Staatsanwältin, Psychologin und dem Rechtsanwalt des Angeklagten Rede und Antwort stehen.
Weil die 21-Jährige sich an etliche Details der Nacht zum 16. April nicht erinnern kann, hakte Richter Armin Hardt immer wieder nach. Anscheinend hegt die Kammer Zweifel. Denn die Trie rerin hat ihre Aussagen, die sie bei der Polizei direkt nach der besagten Nacht und noch einmal zwei Wochen später gemacht hatte, in wichtigen Dingen widerrufen.
So hatte sie zunächst angegeben, dass der 32-jährige Angeklagte, den sie nach einem gemeinsamen Discobesuch mit in ihre Wohnung genommen hatte, sie zwar unter Morddrohungen zum Oralverkehr habe zwingen wollen. Weil allerdings im entscheidenden Moment plötzlich ihr Freund in der Wohnungstür gestanden habe, sei es laut Polizeiprotokoll dazu nicht gekommen. Vor Gericht schilderte die Zeugin dagegen, wie der Angeklagte sie mit dem Messer in der Hand zu intensivem Oralverkehr gezwungen habe, bevor ihr Freund in die Szene platzte. "Ich habe mich bei der Polizei so geschämt, deswegen habe ich das damals anders erzählt", erklärt die junge Frau. Und noch eine zweite wichtige Aussage nahm sie zurück: Bei der Polizei hatte sie angegeben, dass ihr angeblicher Peiniger ihren Freund beim Kragen gepackt und dessen Hemd zerrissen hätte. Nach der Version, die sie vor Gericht schilderte, sei sie dagegen sofort zu ihrem Freund gestürmt, als dieser plötzlich eintrat, um ihn aus der Wohnung zu drängen und so vor ihrem angeblichen Vergewaltiger und dessen Messer zu beschützen. Der Angeklagte habe erst danach die Wohnung verlassen, ohne ihrem Freund in die Nähe zu kommen. "Normalerweise erinnert man sich direkt nach einer Tat besser an Einzelheiten als fünf Monate später", übte Richter Hardt sanften Druck aus. "Warum ich das mit dem Hemd damals gesagt habe, kann ich mir nicht mehr erklären, ich war sehr verwirrt", erwiderte die Zeugin.
Bei ihrer Untersuchung am Morgen danach hatte Amtsarzt Harald Michels zwei kleinere Hautabschürfungen am Körper, zwei kleinere Rötungen an einem Unterarm und eine Hautrötung an der Wange festgestellt. Eine Schwellung im Gesicht - Zeichen für einen der von der Zeugin behaupteten heftigen Faustschläge - habe es nicht gegeben. Dass Rötungen am Unterarm von einem festen Zugriff stammen, sei möglich, aber nicht wahrscheinlich, erklärte Michels.
Dass der Rechtsanwalt des Angeklagten angesichts der Diskrepanzen in der Aussage der Zeugin noch nicht beantragt hat, dass sein Mandant aus der U-Haft entlassen wird, hängt mit einem Beweisstück zusammen, um das es beim heutigen Prozesstag geht: An einer Socke, mit der die Zeugin geknebelt worden sein soll, wurde Speichel der jungen Frau und Mischspuren des angeblichen Täters festgestellt.
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