Verkehrsserie, Teil 12: Wann Radler tief in die Tasche greifen müssen

Trier · Was ist erlaubt auf zwei Rädern? Der TV hat sich schlaugemacht. Ein Verkehrssicherheitsberater erklärt, was Radfahrer dürfen und wo ihre Grenzen sind.

Für radelnde Anarchisten, die zum Beispiel auf dem Fußweg unterwegs sind, hat Marko Nenno nichts übrig. Der 44-jährige Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Trier kümmert sich seit drei Jahren um die Verkehrserziehung von Schul- und Kindergartenkindern. Zwischen März und November schleust er zusammen mit seinem Kollegen Martin Haupenthal mehr als 900 Kinder durch den Fahrradführerschein. Die beiden sind in Trier die Experten, wenn es ums regelkonforme Radfahren geht. Deshalb beantworten sie wichtige Fragen rund ums Fahrrad. Was sind die wichtigsten Verkehrszeichen für Radfahrer?Die wichtigsten Schilder sind die blauen, die auf Radwege hindeuten. Denn: "Sobald ein Radweg da ist, gibt es eine Benutzungspflicht - egal welches der Schilder da steht", sagt Nenno. Die Möglichkeiten: Ein gemeinsamer Rad- und Fußgängerweg, ein vom Fußgängerweg getrennter Radweg oder ein reiner Radweg. "Wenn der Radweg endet, müssen die Radler wieder auf die Straße", sagt Nenno. Dort müssen sie auch rechts auf der Spur in die vorgegebene Richtung weiterfahren. Das sei in Trier allerdings baulich bedingt an manchen Stellen nicht so einfach zu bewerkstelligen, gibt der Polizist zu bedenken. ? Dürfen Fahrer von E-Bikes oder Pedelecs Radwege benutzen? Bei elektrisch unterstützten Fahrrädern hinkt die Straßenverkehrsordnung (STVO) der Technik hinterher. Pedelecs mit maximal 250 Watt Tretunterstützung und 25 Kilometern pro Stunde Höchstgeschwindigkeit dürfen laut Polizei schon Radwege nutzen.
Alle anderen E-Bikes, die zum Teil auch ohne zusätzliches Treten der Pedale fahren, dürfen bisher nicht auf Radwegen fahren. Das Bundeskabinett will diesbezüglich die STVO ändern. Künftig soll es möglich sein, die Radwege mit einem neuen Hinweisschild auch für andere auf 25 Kilometer pro Stunde gedrosselte E-Räder freizugeben ("Mehr Sicherheit auf Straßen für Kinder und Senioren", TV vom 16. Juni). Darf ein Radfahrer einen Stau umfahren? Die Situation kennen die meisten Radfahrer: Der Feierabendverkehr staut sich. Vor allem in engen Straßen wie der Saarstraße im Trierer Süden oder der Paulinstraße in Trier-Nord ist die Versuchung groß, am Stau vorbeizuziehen. Doch darf man das? Laut Nenno ist es okay, an einem Stau vorbeizufahren, wenn genug Platz ist. Allerdings empfiehlt der Verkehrsexperte: "Sicherer ist es, hinten dran zu bleiben." ?Wer darf mit dem Rad auf den Fußweg? Auf keinen Fall dürfen Staus auf Fußwegen umfahren werden. Das Befahren von Bürgersteigen ist Radfahrern, die älter als zehn Jahre sind, bisher untersagt (siehe Extra zu Bußgeldkatalog). Allerdings hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen, dass die STVO geändert werden soll: Wenn ein Erwachsener ein Kind bis acht Jahre beaufsichtigt, dürfen beide gemeinsam auf dem Bürgersteig fahren. Ist die Fußgängerzone für Radfahrer tabu?Ist mir doch schnuppe, hat sich wohl ein Radfahrer gedacht, den die Verkehrspolizisten besonders gut kennen. Der Mann habe mehrere Hundert Euro gezahlt, weil er immer wieder trotz des Einfahrtverbots durch die Trierer Fußgängerzone geradelt ist. Denn: Wer außerhalb der erlaubten Zeiten durch die Fußgängerzone fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Erlaubt ist das Befahren nur zwischen 19 und 11 Uhr. Zusammen mit dem Befahren von Bürgersteigen gehört der Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot zu den am häufigsten geahndeten Vergehen in Trier. Kostenpunkt: 15 Euro. Fährt jemand mit Vorsatz in die Fußgängerzone - wie der oben genannte Radfahrer - kann das Ganze laut Polizei viel teurer werden. Haben Radfahrer Vorfahrt am Zebrastreifen, wenn sie eine Straße überqueren?Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen. Nur Fußgänger haben Vorrang. Erst wenn der Radfahrer absteigt und schiebt, hat er dieselben Rechte. Dann müssen Autofahrer anhalten, wenn sie zum Fußgängerüberweg kommen. Ähnliche Regeln gelten an Fußgängerampeln. Auch an diesen dürfen Radfahrer die Straße nur überqueren, wenn sie schieben. Ansonsten müssen sie sich an Kreuzungen nach den für Autos gedachten Ampeln richten - es sei denn, es gibt eine extra Fahrradampel. Wie viel Alkohol dürfen Radfahrer trinken? "Das schafft man mit Bier nicht", sagt Verkehrserzieher Nenno, wenn er über die Promillegrenze für Radfahrer spricht. Die erlaubten 1,6 Promille ähneln auch eher den Folgen einer durchzechten Nacht als einem Zustand, in dem jemand am Straßenverkehr teilnehmen sollte. Wer mit mehr Alkohol im Blut erwischt wird, muss nicht nur nach Hause schieben, sondern verliert auch den Autoführerschein. "Das kommt schon mal vor - mitten in der Nacht", meint der Verkehrsexperte. Zurzeit wird über die Senkung des Werts diskutiert: Immerhin werden die Einschätzung von Geschwindigkeiten ab 0,3 Promille, die Sehleistung ab 0,5 Promille und die Reaktionsfähigkeit ab 0,8 Promille beeinträchtigt. Müssen Radfahrer einen Helm tragen? In Deutschland gibt es keine Helmpflicht. Die Verkehrserzieher empfehlen aber dringend, trotzdem einen Helm zu tragen. Zu seinen jungen Fahrradschülern sagt Nenno immer: "Der Helm ist das Einzige, das einen Radfahrer schützt. Und er schützt das Wichtigste, was ein Mensch hat: das Gehirn." Dann erzählt der 44-Jährige die tragische Geschichte eines Radfahrers, der langsam in der Neustraße unterwegs war. Ein Autofahrer habe die Tür geöffnet, der Radfahrer sei dagegen geprallt und unglücklich gestürzt. Die Folge: ein Schädel-Hirn-Trauma. Wenige Tage später sei der Mann im Krankenhaus gestorben. "Mit einem Helm wäre es vermutlich nicht dazu gekommen", sagt Nenno. Wie dürfen Kinder transportiert werden?Kinder dürfen nur in dafür erlaubten Sitzen oder Anhängern mitgenommen werden. Der Rat der Polizei: "Dabei sollten sie immer einen Helm tragen." Was ist die Voraussetzung dafür, dass alles gutgeht im Straßenverkehr?Auf diese Frage hat Nenno eine schnelle Antwort bereit: "Alle, egal ob Fußgänger, Autofahrer oder Radfahrer, müssen Rücksicht aufeinander nehmen. Dann funktioniert es auch!"
Im 13. Teil der TV-Verkehrsserie geht es am Samstag um die Testwoche der Volksfreund-Redakteure, die mit E-Bike, E-Auto, Bus und Fahrrad unterwegs waren. Nachzulesen sind die Beiträge bereits im Internet-Tagebuch . Extra

Radfahrern drohen bei Ordnungswidrigkeiten zum Teil empfindliche Bußgelder. Werden andere gefährdet oder kommt es zu einem Unfall, wird es jeweils noch deutlich teurer. Einige Beispiele: 100 Euro + ein Punkt:Die missachtete Ampel war länger als eine Sekunde auf Rot.20 Euro:Licht funktioniert nicht trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht15 Euro:Bremse oder Klingel funktionieren nicht; Radeln in einerFußgängerzone in nicht freigegebener Zeitraum (11-19h) 350 Euro + zwei Punkte:Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)schranke überquert.25 Euro:Haltezeichen von Polizisten nicht beachtet; Telefonieren mit einem Handy beim Radfahren ohne Freisprecheinrichtung40 Euro: Wenn man Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht. cmk

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