Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Sozialwohnungen in Trier-Mariahof ab

Trier-Mariahof · Das umstrittene Bauprojekt Wohngebäude mit 31 Sozialwohnungen in Mariahof ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Es hat den Eilantrag eines Nachbarn gegen den bereits im Rohbau fertigen Gebäudekomplex auf dem Platz vor dem Hofgut abgelehnt. Ob der Antragsteller gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen werde, sei noch nicht entschieden, heißt es aus dem Umfeld der Kritiker dieses Bauprojekts.

 Der Rohbau des neuen Komplexes mit 31 Sozialwohnungen staht bereits. Die Klage eines Anwohners dagegen hat das Verwaltungsgericht Trier abgelehnt.

Der Rohbau des neuen Komplexes mit 31 Sozialwohnungen staht bereits. Die Klage eines Anwohners dagegen hat das Verwaltungsgericht Trier abgelehnt.

Foto: Rainer Neubert

Nach Angaben des Gerichts hatte der Antragsteller argumentiert, das Gebäude befinde sich nicht innerhalb der bebauten Ortslage des Stadtteils, sondern im Außenbereich. Zudem sei das Vorhaben rechtswidrig, weil es sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge. Durch das Vorhaben in seiner derzeitigen Form werde das Ortsbild beeinträchtigt, weil das unter Denkmalschutz stehende Hofgut Mariahof nicht mehr zur Geltung komme.

ieser Sichtweise schlossen sich die Richter der 5. Kammer nicht an und lehnten den Eilantrag des Nachbarn ab. Das genehmigte Vorhaben halte die von der Landesbauordnung geforderten Abstandsflächen ein, überschreite diese zum Teil sogar deutlich. Eine abriegelnde und erdrückende Wirkung auf das Hofgut liege nicht vor. Die Richter sehen durch die freigeschossige Bauweise keine Dominanz des Baukörpers.

Bauherr für die neuen Sozialwohnungen ist die Stadt Trier. Geplant war zunächst der Bau von Wohnungen für Asylbegehrende. Nachdem die Zahl der Flüchtlinge deutlich abgenommen hat, entsteht dort sozial geförderter Wohnraum mit einem höheren Standard.

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