Verwirrung perfekt

Radweg oder nicht: Immer noch ist ungeklärt, ob auf den vielen roten Wegen, die parallel zu regulären Gehwegen und Straßen durch Trier führen, das Radfahren erlaubt ist oder nicht. Vielleicht hat deshalb ein "selbst ernannter Verkehrsplaner" zu Pinsel und Farbe gegriffen, und in der Weberbach "Fakten" geschaffen.

 Mit Pinsel und weißer Farbe hat ein Unbekannter in der „Weberbach“ seine Meinung kundgetan. TV-Foto: Christiane Wolff

Mit Pinsel und weißer Farbe hat ein Unbekannter in der „Weberbach“ seine Meinung kundgetan. TV-Foto: Christiane Wolff

Trier. Die Stadtverwaltung weicht aus. Sogenannte "andere Radwege", auf denen das Radeln erlaubt ist, müssten "baulich angelegt und nach außen erkennbar für die Benutzung duch den Radverkehr bestimmt sein", zitiert das Presseamt die Verwaltungsvorschrift zu Paragraf 2, Ziffer IV, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Ein klares "Ja" oder "Nein" bleibt das Rathaus schuldig auf die Frage, ob auf den ehemals echten Radwegen, an denen vor rund acht Jahren die offiziellen Radwege-Verkehrsschilder abmontiert wurden, das Radfahren seitdem erlaubt ist oder nicht (der TV berichtete mehrfach). Vor zweieinhalb Monaten schien sich die Verwaltung noch sicher: Das Radfahren sei auf den schmalen roten Wegen, die parallel zu regulären Gehwegen und Straßen durch Trier laufen, nicht gestattet, hieß es damals. Für den Fahrrad-Club reicht rote Farbe

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) sah und sieht das anders. Für ihn reicht die rote Farbe, die nach Abmontieren der offiziellen blauweißen Radwege-Schilder übrig geblieben ist, um die Wege als "andere Radwege" anzuerkennen. Diese dürfen Radfahrer nutzen. Anders als bei regulären, blau-weiß ausgeschilderten Radwegen, besteht allerdings keine Nutzungspflicht. Die Polizei scheint sich weder für die städtische Auffassung noch für die des ADFC entscheiden zu können: Im Oktober hatte sie einer Radfahrerin, die auf einem besagtem roten Weg in der Weberbach von einem Auto angefahren wurde, einen Verwarnungsgeld-Bescheid geschickt, wegen Fahrradfahrens auf einem Gehweg. Die Radfahrerin weigerte sich zu zahlen - und die Polizei stellte das Bußgeldverfahren ein. Erklärung: Das örtliche Geh- und Radwegenetz sei nicht eindeutig. Die "Abhilfe durch den Straßenbaulastträger" deshalb "dringend erforderlich". Der "Straßenbaulastträger" ist die Stadt Trier. Und deren Baudezernentin beschwichtigte in der jüngsten Stadtratsitzung - vielleicht, um die Verwirrung perfekt zu machen - dass die Radfahrer besagte rote Wege keinesfalls benutzen müssten. So weit so unklar. Abhilfe schaffen soll "schnellstmöglich" eine "Rad-Verkehrsschau", teilt das Presseamt mit. Sämtliche beteiligte Behörden und Stellen sollen dazu eingeladen, die "rechtliche Qualität" der roten Wege überprüft und über mögliche Verbesserungen gesprochen werden. Die Grundlage für die Verkehrsschau fehlt allerdings noch: Zuerst müssen die roten Wege noch gezählt und katalogisiert werden. Wo überall in der Stadt die Streitobjekte zu finden sind, weiß nämlich niemand so richtig.Dem selbst ernannten Verkehrsplaner, der in der vergangenen Woche schon an verschiedenen Stellen im Trierer Straßennetz das Wort "Zebrastreifen" auf den Asphalt gepinselt hat, dauert das wohl zu lange. Groß, weiß und deutlich sichtbar prangt der Schriftzug "RADWEG!!!" auf dem roten Weg in der Weberbach. Die Stadt will die Lettern schnellstmöglich entfernen. Die Beschriftung sei "irritierend".Wie ist Ihre Meinung zum Thema? Schreiben Sie uns. Ihre Zuschrift sollte maximal 30 Zeilen à 30 Anschläge lang sein und bis heute, 14 Uhr, vorliegen. Fax: 7199439; E-Mail: echo @volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort