Vieh wird gezählt

TRIER. (red) Das Statistische Landesamt erfasst ab Anfang Mai Daten zu den Viehbeständen und der Bodennutzung in landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Erhebung ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst Angaben über die Nutzung der Bodenflächen sowie die Zahl der Tiere zum Stichtag 3. Mai.

Eine Auskunftspflicht besteht für Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche ab zwei Hektar sowie für Bauernhöfe unter dieser Grenze, wenn die Viehhaltung festgelegte Größen übersteigt oder Sonderkulturen in bestimmtem Umfang angebaut werden. Wenn ein vollständiger Flächennachweis für das Antragsverfahren "Agrarförderung 2006" bei den Behörden vorliegt, können die Angaben zur Bodennutzung übernommen werden. Eine Übernahme der Zahlen aus der Rinderdatenbank (HIT) ist noch nicht möglich. Die Angaben sind obligatorisch und unterliegen der Geheimhaltung. Die Unterlagen müssen bis Montag, 8. Mai, beim städtischen Amt für Stadtentwicklung und Statistik abgegeben werden.

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