Viel Lärm um den Lärm

Das Urteil ist zwar noch nicht gefällt, aber die Tendenz ist absehbar: Die Klage des Ehepaares, die sich gegen einen Spielplatz in Ferschweiler wendet (der TV berichtete), wird wohl abgewiesen.

 Streitpunkt vor dem Gericht: der Spielplatz in Ferschweiler. TV-Foto: Archiv/Denise Juchem

Streitpunkt vor dem Gericht: der Spielplatz in Ferschweiler. TV-Foto: Archiv/Denise Juchem

Ferschweiler/Trier. (neb) Bis vor ein paar Jahren lag die Fläche mitten in der Ortsgemeinde Ferschweiler (Verbandsgemeinde Irrel) brach. Dann wurde sie eingeebnet, Rasen wurde gesäht. Ein idealer Platz zum Kicken: Jugendliche nahmen den Platz in Beschlag. Ein Spiel- und ein Bolzplatz, so die Ankündigung der Gemeinde, solle offiziell auf dem Gelände entstehen. Das war 2005. In diesem Frühjahr soll das 750 Quadratmeter große Spiel-Areal mit Seilbahn, Sandkasten, Hüttendorf, Vogelnest und Traktorreifen eingeweiht werden. Wenn nicht in letzter Sekunde noch das Trierer Verwaltungsgericht die Reißleine zieht. Dieses musste sich gestern mit der Klage eines Ehepaars beschäftigen, dessen Grundstück unmittelbar an den Spielplatz grenzt. Die Kläger sind der Ansicht, der Eifelkreis Bitburg-Prüm habe bei Erteilung der Baugenehmigung nicht genügend Rücksicht auf die Belange der Anwohner genommen. Insbesondere wäre nicht berücksichtigt worden, dass der Spielplatz im Zusammenspiel mit dem Bolzplatz, der zwar nicht offiziell durch Genehmigung, aber tatsächlich direkt neben dem Spielplatz existiert, eine zu hohe Lärmbelästigung für die Nachbarschaft darstelle. Von einer "Salami-Taktik" seitens der Ortsgemeinde Ferschweiler spricht der Anwalt des klagenden Ehepaars, Paul Henseler: "Man hat dort eine Lärmquelle neben die andere gereiht." Spiel- und Bolzplatz sowie daneben das Jugendgästehaus Dauwen, wo in den Sommermonaten draußen auch mal länger gegrillt und gefeiert wird - das zusammen erzeuge eine unzumutbare Geräuschkulisse.Schlechtes Signal für die Kläger

Lärm durch Spielplätze sei "sozial adäquat", sagt dagegen die Vertreterin des beklagten Eifelkreises Bitburg-Prüm, Gisela Mayer-Schlöder. Um den Bolzplatz und das Haus Dauwen ginge es bei dem Verfahren nicht. Auch der Vorsitzende Verwaltungsrichter Reinhard Dierkes lässt durchblicken, dass er dieselbe Auffassung vertritt. Ein schlechtes Signal für die Kläger, auch wenn das Urteil gestern Nachmittag noch nicht verkündet wurde. Aufgeben wollen sie aber auch im Falle einer Niederlage nicht: Zivilrechtliche Schritte oder auch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bolzplatz seien möglich. Aber vielleicht gibt es ja auch noch andere Lösungen, lassen die Kläger und ihr Anwalt durchblicken: Eine Lärmschutzwand wäre denkbar oder die Versetzung des Spielplatzes einige Meter von ihrem Grundstück weg. Und: "Wir wären die Letzten, die sich einem Gespräch mit der Ortsgemeinde verschließen würden", sagt der klagende Ehemann.

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