Viel heiße Luft um wenig Probleme
Am 15. Februar trat das rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Das beinhaltet auch, dass Schulen absolut rauchfreie Zonen sind. Nach Einschätzung der Schulaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier gab es seitdem keine Probleme, die meisten Schulen seien auch vorher schon rauchfrei gewesen.
Trier. Finden sich keine Lehrer mehr, die an Klassenfahrten teilnehmen, weil sie dort nicht rauchen dürfen? Aschen Schüler vor den Schulhöfen die Fußgängerwege voll? Gibt es geheime Raucherzirkel von Schülern und Lehrern, die das neue Gesetz umgehen wollen? Es gab viele Fragen, als das neue Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet wurde. Nun, sechs Monate nach Inkrafttreten, zog die ADD, die für den gesamten ehemaligen Regierungsbezirk Trier zuständig ist, auf TV-Anfrage Bilanz - und stellte fest, dass sich wenig geändert hat. "Bereits vor Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes war an Schulen Rauchen aus erzieherischen und gesundheitlichen Gründen grundsätzlich untersagt. Über Ausnahmen für erwachsene Schüler entschied der Schulleiter zusammen mit dem Schulelternbeirat", heißt es in einer Stellungnahme der ADD.
Bei Verstößen greift die Schulordnung
Im Gesetz ist auch geregelt, dass auf allen schulischen Veranstaltungen - also auch bei Klassenfahrten - weder von Schülern noch Lehrern geraucht werden darf. "Es gab keine Probleme mit Lehrern und keine Proteste von volljährigen Schülern", sagt Thomas Esper von der ADD-Schulaufsicht. Bisher seien keine konkreten Fälle von Gesetzesverstößen bekannt geworden. Esper: "Wir gehen daher davon aus, dass eventuell aufgetretene Schwierigkeiten bisher vor Ort von den Schulen zufriedenstellend gelöst werden konnten. Das Rauchverbot wird konsequent umgesetzt - auch von Lehrern."
Bei Verstößen durch Schüler könnten diese nach der Schulordnung - die jede Schule für sich beschließt - bestraft werden. Werden rauchende Lehrer erwischt - was wohl noch nicht vorkam - können disziplinarrechtliche Sanktionen angewendet werden. Laut ADD führt das neue Gesetz aber dazu, dass verstärkt außerhalb des Schulgeländes geraucht wird - was schon zu vereinzelten Anwohner-Protesten führte, weil überall Kippen herumgelegen hätten, obwohl teilweise an den Gehwegen Aschenbecher aufgestellt wurden. Diese Erkenntnis bestätigte sich auch bei der Vor-Ort-Recherche des TV an Trierer Schulen (siehe Seite 13). Grundsätzlich dürfen Schüler der Sekundarstufe II und der Berufsschulen in Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen. Die ADD weist in diesem Zusammenhang - neben der Umweltverschmutzung - darauf hin, dass durch das Rauchen an den Straßen das Unfallrisiko für die Schüler deutlich steige. Und: "Wenn Schüler das Schulgelände in den Pausen verlassen, kann dies auch dazu führen, dass auch die Nichtraucher in der Schülerschaft sich zu ihren Freunden und Klassenkameraden gesellen, so dass sich nur noch sehr wenige Schüler auf dem Schulgelände und damit im Zuständigkeitsbereich der aufsichtsführenden Lehrpersonen befinden." Generell aber sieht die ADD die Entwicklung positiv: Das Gesetz wird akzeptiert und - zumindest auf dem Schulgelände - problemlos umgesetzt.
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