Aus dem Archiv Vier Jahre tot auf dem Dachboden: Triererin (57) wurde umgebracht

Trier-Nord · Die Staatsanwaltschaft Trier ist einem Mann auf die Spur gekommen, der vor vier Jahren eine 57- jährige Triererin umgebracht haben soll. Er ist bereits zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden, weil er 2012 einen Obdachlosen in Hessen erschlagen hat. Die getötete Frau lag vier Jahre unentdeckt auf dem Dachboden eines Hauses in Trier-Nord.

Vier Jahre tot auf dem Dachboden: Triererin wurde umgebracht​
Foto: Agentur Siko

Vor zwei Monaten entdeckten Arbeiter bei Aufräumarbeiten in einem Haus in Trier-Nord die Leiche der 57-Jährigen (der TV berichtete). Jetzt steht fest: Sie wurde im Frühjahr 2012 umgebracht. Tatverdächtiger ist ein damaliger Bekannter der Frau. Er soll die Tote auf dem Dachboden des Mehrfamilienhauses versteckt haben, sagt der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. Wie die Frau getötet wurde, verrät Fritzen "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht. Die Obduktion der Leiche hat keine Hinweise auf die Todesursache gebracht. Fritzen macht auch keine Angaben dazu, wie man dem mutmaßlichen Täter, einem 49-Jährigen aus der Region Trier, auf die Spur gekommen ist. Eine Tatzeugin hat wohl den entscheidenden Hinweis gegeben. Das Trierer Amtsgericht hat gestern Haftbefehl gegen den Mann, der im Obdachlosenmilieu gelebt haben soll, erlassen. Allerdings sitzt der mutmaßliche Täter bereits im Gefängnis. Er ist nach TV-Recherchen Anfang vergangenen Jahres vom Landgericht Darmstadt wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Er hat gemeinsam mit seiner damaligen, ebenfalls obdachlosen Freundin im April 2012 - also etwa zur gleichen Zeit, als er die 57-Jährige in Trier getötet haben soll - im hessischen Rüsselsheim einen Obdachlosen mit einem Zimmermannshammer erschlagen. Dafür wurden er und die Mittäterin bereits 2013 wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt.

Dagegen legten beide erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof ein. Daher wurde der Fall neu verhandelt. Das Gericht bestätigte die Verurteilung wegen Mordes gegen den 49-Jährigen, er hat angeblich auch dagegen Revision eingelegt. Das Strafmaß gegen die Mittäterin wurde auf zwölf Jahre Haft reduziert (Totschlag statt Mord). Sollte der 49-Jährige nun wegen der Tötung der Frau in Trier angeklagt werden, droht ihm auf jeden Fall erneut eine Verurteilung.

Die Identität der Toten, die seit 2012 vermisst wurde, konnte erst anhand des genetischen Fingerabdrucks festgestellt werden. Die damals 57-Jährige lebte allein in dem Mehrfamilienhaus. Sie soll sich überwiegend im Obdachlosenmilieu aufgehalten haben.