Vier Wochen lang die Hölle

Vier Wochen lang war eine damals 16-Jährige in einem Haus an der Mosel eingesperrt, wurde mehrfach vergewaltigt und zum Sex mit fremden Männern gezwungen. Gestern begann der Prozess gegen die drei Peiniger vor dem Trierer Landgericht.

Trier. Welches Martyrium die damals 16-Jährige durchgemacht haben muss, das lässt sich nur erahnen. Doch es muss die Hölle gewesen sein. Mehrfach soll sie von ihren Peinigern vergewaltigt worden sein, sie sollen sie geschlagen und mit einem Messer bedroht haben. Das Unfassbare: Die Frau, bei der die 16-Jährige Unterschlupf gefunden hatte, nachdem sie aus einer Jugendhilfeeinrichtung im Hochwald abgehauen war, hielt sie fest, als sich die Männer an ihr vergingen. Doch nicht nur das: Sie sperrte das Mädchen im Haus ein und zwang sie zum Sex mit fremden Männern. Einer dieser "Kunden" soll ihr gedroht haben, die Kehle aufzuschlitzen und eine Kugel durch den Kopf zu jagen. Vier Wochen lang wurde die Heranwachsende in dem Haus in der Nähe von Bernkastel-Kues festgehalten, gequält und misshandelt - bis ihr irgendwann die Flucht gelang. Seit gestern müssen sich die Frau, 50, ein 30-Jähriger und ein 44-Jähriger wegen Vergewaltigung, Menschenhandel und Zuhälterei vor dem Trierer Landgericht verantworten. Doch sie schwiegen. Noch nicht einmal Fragen zu ihrem Lebenslauf beantworteten die 50-Jährige und der 30-Jährige. Nur der 44-Jährige gab dem Vorsitzenden der Dritten Großen Strafkammer, Armin Hardt, einen kurzen Einblick in sein Leben: Vater Alkoholiker, aufgewachsen bei der Oma, dann ins Heim, immer wieder abgehauen, ständig im Gefängnis wegen Diebstahls und Schlägereien. 16 oder 17 Jahre habe er bereits hinter Gitter verbracht, sagt der Mann, der heute von Hartz IV und Gelegenheitsjobs lebt. Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, er habe die damals 16-Jährige vergewaltigt schweigt er. So bleibt an diesem ersten Prozesstag im Dunkeln, was sich zwischen Juli und August 2002 in dem Haus an der Mosel abgespielt hat. Es muss jedoch schlimm gewesen sein, so schlimm, dass die heute 22-Jährige noch immer darunter leidet, wie ihre Anwältin Karin Adrian berichtet. Sie beantragt, bei der Vernehmung des Opfers die Öffentlichkeit und die Angeklagten auszuschließen. Wenn sie ihren mutmaßlichen Peinigern wieder in die Augen schauen müsse, könne sie nichts sagen, die Erinnerungen an die Qualen im Sommer 2002 würden die junge Frau, die im Februar zum ersten Mal Mutter geworden ist, lähmen, begründet die Anwältin ihren Antrag. Währenddessen wartet die 22-Jährige ein paar Häuser weiter im Büro ihrer Anwältin, ob sie den schweren Gang in den Saal 63 des Trie rer Landgerichts antreten muss oder nicht. Keine leichte Entscheidung für Richter Hardt. Die Angeklagten während der Vernehmung des Opfers rauszuschicken, bedeutet eine Verkomplizierung des ohnehin schwierigen Prozesses. Erst als die Psychologin, die die Frau bereits als Mädchen in der Jugendhilfeeinrichtung betreut hat und ihr noch immer zur Seite steht, bestätigt, dass eine Begegnung mit den Angeklagten einen Zusammenbruch der jungen Mutter bedeuten könnte, entscheidet das Gericht, das Opfer während zwei Verhandlungstagen im Juni per Video zu vernehmen. Die Öffentlichkeit wird an diesen Tagen ausgeschlossen, die Angeklagten bleiben im Gerichtssaal, sollen das Opfer, das in einem Nebenzimmer sitzen wird, nur per Bildschirm zu sehen bekommen. Am 13. Mai wird der Prozess fortgesetzt.

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