Von echten und anderen Radwegen

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) streitet mit Stadtverwaltung und Polizei darüber, wo in Trier das Radfahren erlaubt ist und wo nicht. Das Bußgeld, das eine Triererin zahlen soll, weil sie auf einem ehemaligen Radweg unterwegs war, hält der ADFC für unrechtmäßig.

Egal, ob Radfahren auf dem roten Weg in der Weberbach erlaubt ist oder nicht: Der Unfall, bei dem eine Autofahrerin Stefanie Sanati beim Abbiegen übersehen und gerammt hat, wäre auch dann passiert, wenn entlang des Wegs offizielle Fahrradschilder stünden. Das Problem besteht nicht in Spitzfindigkeiten darüber, wann ein Weg ein "anderer Radweg" ist. Vielmehr nehmen die meisten Autofahrer Radfahrer nicht als vollwertige Teilnehmer des Straßenverkehrs wahr. Und solange Radler auf Wege weitab der Straßen verbannt werden, wird sich das nicht ändern. Deswegen fordert der ADFC nicht primär den Bau neuer Radwege, sondern so genannter Radfahrstreifen am Rand normaler Fahrbahnen. In der Roon- und Hohenzollernstraße gibt es bereits diese Streifen, auf denen sich Auto- und Radfahrer gegenseitig im Blick haben. So könnte nicht nur das Unfallrisiko sinken, die Einrichtung von Radfahrstreifen käme zudem viel günstiger als der Bau neuer Radwege. c.wolff@volksfreund.de Meinung Das Problem liegt woanders

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