Vorsicht Stolperfalle!

TRIER. Immer wieder stürzen Menschen über unebene Stellen im Bürgersteig. Eine besondere Stolperfalle ist offenbar der Gehweg in der Nähe des Einkaufszentrums an der Straße Am Mariahof. Auch in der Fußgängerzone klaffen zentimetergroße Lücken zwischen den Pflastersteinen. Die Stadt behauptet, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

"Hier fallen dauernd welche hin", erklärt die Apothekerin in der Mariahofer Apotheke und zeigt zur Bestätigung ihren verbundenen Finger. Erst vor ein paar Tagen sei sie selbst umgeknickt und habe sich mit Hautabschürfungen "hingelegt". "Man muss immer die Augen auf dem Boden haben", sagt sie und findet die Situation besonders in der Dämmerung "ganz gefährlich". Am Tag zuvor sei ebenfalls ein Kunde gestürzt und im Krankenhaus gelandet. Mit Gefahren rechnen

Als eine "Katastrophe" bezeichnet Elvira Herkel den 35 Jahre alten Bürgersteig entlang der Straße Am Mariahof, auf dem vor 15 Jahren die Stadt im Bereich des Einkaufszentrums Verbundsteine verlegt hat. Der Weg ist stellenweise uneben, fehlende Pflastersteine sind mit Teer ersetzt - das Flickwerk ist in unmittelbarer Umgebung der Haltestelle. "Und das, wo doch hier so viele alte Menschen leben", beschwert sich Herkel. Die Arzthelferin setzt sich für die Belange ihrer 73-jährigen Mutter Ingrid Geib ein, die vor etlichen Monaten über eine Unebenheit im Bürgersteig gestürzt sei. Die rüstige Dame habe sich das Nasenbein gebrochen, Uhr und Brille seien kaputtgegangen, die Kleidung beschädigt worden. Geschätzter materieller Schaden: 400 bis 500 Euro. Nach der Erstversorgung in der nahen Apotheke sei Ingrid Geib schließlich in ein Krankenhaus gekommen. Drei Tage später, nachdem Herkel mehrmals im Rathaus vorsprach, glichen städtische Arbeiter die Unebenheit aus. Geib machte - bislang unbezifferte - Schadensersatzansprüche bei der Stadt geltend. Und blitzte ab. "Da Sie durch ein Auto abgelenkt wurden, konnten Sie die volle Aufmerksamkeit nicht mehr auf den Gehweg richten", heißt es im städtischen Antwortschreiben. Daher käme eine Haftung im Rahmen der Verkehrssicherungspflichtverletzung nicht zum Tragen. "Das ist eine Behauptung, die vollkommen aus der Luft gegriffen ist", ärgert sich Geib, die zwar die Sache ihrem Anwalt Walter Schneider übergab, allerdings bislang keinen Zeugen benannte. In Hinblick auf das laufende Verfahren wolle man keine Stellungnahme abgeben, erklärt Stadtpressesprecher Ralf Frühauf und verweist auf die umfangreiche Rechtsprechung zum Thema Verkehrssicherungspflicht. Danach hätten Fußgänger etwa mit typischen Gefahrenquellen wie Unebenheiten zu rechnen und müssten sich darauf einstellen. Je nachdem, wie "verkehrswichtig" (beispielsweise die Fußgängerzone) oder weniger wichtig die Fläche sei, dürften Unebenheiten auftreten. Dabei würden Höhenunterschiede bis zu drei Zentimetern akzeptiert. "Man darf doch wohl auch mal vor sich gucken, ohne die Augen ständig auf den Boden zu richten und fürchten zu müssen, gleich in eine Grube zu fallen", findet Anwalt Schneider und glaubt, dass die Stadt nicht ihre Sorgfaltspflicht erfüllt hat. "Die Pflasteroberfläche wird laufend kontrolliert und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand", hält Frühauf dagegen. Das gelte auch für die Fußgängerzone. Dort werde ständig für eine Sanierung der Fugen gesorgt. Dies geschehe allerdings nur punktuell, was insbesondere Stöckelschuh-Trägerinnen bei einem Besuch der City schmerzlich bewusst wird. Ein Ende der Stolperfallen ist aber zumindest in der Fußgängerzone in Sicht. Frühauf: "In den nächsten Wochen wird die Stadt die flächendeckende Sanierung der Fugen auf dem Stockplatz und dem Hauptmarkt in Angriff nehmen."Wie ist Ihre Meinung? Ihre Zuschrift sollte maximal 30 Zeilen à 30 Anschläge lang sein und bis heute, 14 Uhr, vorliegen. Fax: 7199439; E-Mail: echo@volksfreund.de

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