Vorwurf: Mordversuch aus Eifersucht

Die Staatsanwaltschaft Trier klagt einen 36-Jährigen des versuchten Mordes an. Nach Ansicht der Ermittler ist bewiesen, dass er einem 31-Jährigen Ende August vor dessen Wohnung aufgelauert hat und ihn mit Säure und einem Hammer töten wollte.

Trier. Die Freundin des Angeklagten hatte sich jemand anderem zugewandt - das ist laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft das zentrale Motiv. So rekonstruieren die Ermittler den Angriff: Am 29. August habe der 36-Jährige seinem Nebenbuhler vor dessen Dachgeschosswohnung in der Luxemburger Straße aufgelauert (der TV berichtete).

Als das Opfer, ein 31-Jähriger, am Abend zu seiner Wohnung zurückkehrte, habe ihm der Angeklagte eine ätzende Flüssigkeit ins Gesicht geschüttet. Danach habe er mit einem Hammer auf ihn eingeschlagen - so stellt es die Justizbehörde dar. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen der Augen, konnte jedoch nach Darstellung der Ermittler die Hammerschläge mit Händen und Armen abwehren und durch das Treppenhaus fliehen.

Da völlig unklar war, woraus die ätzende Flüssigkeit bestand, die der Angreifer benutzt hatte, evakuierte die Feuerwehr das Haus und schickte eine Probe zum BASF-Chemiewerk nach Ludwigshafen. Das Opfer ist mit schweren Verletzungen auch an den Armen, mit denen er die Hammerschläge abgewehrt hatte, in einem Trierer Krankenhaus behandelt worden. Mittlerweile sind alle Verletzungen ausgeheilt, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Gestern wurde gegen den seit der Tat in Untersuchungshaft sitzenden 36-jährigen Angreifer Anklage erhoben - wegen versuchten Mordes. Die Justiz wirft ihm Eifersucht als niedrigen Beweggrund und Heimtücke vor.

Diese beiden Punkte entsprechen der Definition des Mordes im Paragrafen 211 des Strafgesetzbuchs und grenzen einen Angriff wie diesen von einer Körperverletzung oder einem Totschlag ab. Noch steht nicht fest, wann der Prozess vor dem Landgericht beginnt.

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