Waffenschein fürs Luftgewehr?

TRIER. Statt Klarheit schafft das zum 1. April in Kraft getretene neue Waffenrecht bei Waffenbesitzern, Schützenvereinen, Händlern und Behörden Verwirrung.

 Nach wie vor frei verkäuflich: Eine Gaspistole dürfen die Kunden von Günther Haubrich nach einer Belehrung mit nach Hause nehmen. Nur für das Tragen der Waffe brauchen sie einen Kleinen Waffenschein.Foto: Wolfgang Lenders

Nach wie vor frei verkäuflich: Eine Gaspistole dürfen die Kunden von Günther Haubrich nach einer Belehrung mit nach Hause nehmen. Nur für das Tragen der Waffe brauchen sie einen Kleinen Waffenschein.Foto: Wolfgang Lenders

"Braucheich für mein Luftgewehr einen Waffenschein?" - Mit Fragen wiedieser werden Kommunalverwaltungen und Waffenhändler zurzeittagtäglich konfrontiert. Der Grund: das zum 1. April in Kraftgetretene neue Waffengesetz. "Den neuen Kleinen Waffenschein benötigt nur, wer eine Waffe führen will", stellt Wolfgang Laas, stellvertretender Leiter des Trierer Ordnungsamts klar. "Er berechtigt dazu, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu tragen." Die im Handel erhältlichen Modelle verschießen normalerweise alle drei Arten von Munition.

Kleiner Waffenschein für 50 Euro

Wer seine Gaspistole nur im Nachttisch aufbewahren will, braucht keinen Schein, auch transportiert werden darf die Waffe. Bei öffentlichen Veranstaltungen muss die Pistole sowieso zu Hause bleiben - trotz des Kleinen Waffenscheins. Den Weg zur Behörde sparen können sich Luftgewehr-Besitzer. Hier gilt nur: Verkauf erst ab 18.

Der Stadtverwaltung Trier liegen 58 Anträge auf einen Kleinen Waffenschein vor, etwa 50 der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. "Manche Leute glauben, durch eine Waffe im Wald, im Kleingarten oder im Wohnwagen besser geschützt zu sein", meint Laas. Immerhin 50 Euro lassen sie sich die Erlaubnis kosten. Geprüft wird die persönliche Zuverlässigkeit der Antragsteller. Eine Vorstrafe oder ein Führerscheinentzug können Ablehnungsgründe sein.

Kaufen darf die Schreckschusswaffen jeder Volljährige. "Ich muss jeden Kunden, der eine Gaspistole kauft, darauf aufmerksam machen, dass er sie ohne Schein nur mit nach Hause nehmen darf", sagt Günther Haubrich, Inhaber von "Waffen Wagner" in Trier. Ihn stört die neue Vorschrift nicht besonders. "Das ist ja nur eine Sache von zwei Minuten", meint er. Die unterschriebene Bestätigung der Belehrung muss er allerdings zehn Jahre lang aufheben.

Auch Jäger und Sportschützen betrifft das neue Gesetz. Etwa 3300 Waffenbesitzkarten sind in Trier ausgegeben, 8000 Schusswaffen gemeldet. Im Kreis sind es 4000 Besitzer mit über 15 000 Waffen.

Auf die Schützenbruderschaften sieht Diozösan-Jungschützenmeister Mario Schäfer aus Kaisersesch große Probleme zukommen. "Nach dem neuen Gesetz soll der Ausbildungsstandard für die Jugendbetreuer erhöht werden, weil der bisherige angeblich nicht mehr ausreicht. Dabei haben unsere 300 Jugendleiter im Bistum Trier eine fachkundige Ausbildung in Gestalt eines Schießleiter-Lehrgangs. Eine Erhöhung der Schulungsstunden von derzeit rund 50 ist zeitlich nicht zumutbar und finanziell für viele nicht machbar", kritisiert Schäfer.

Nicht einverstanden ist er auch damit, dass der Bedürfnisnachweis, der für eine Waffenbesitzkarte vorgeschrieben ist, nicht mehr in den Vereinen, sondern von den Dachverbänden ausgestellt wird. "Nur die örtlichen Bruderschaften sind in der Lage, einen Nachweis zu attestieren. Wir als Dachverband können keine Leute persönlich bewerten. "

Das sieht Wolfgang Laas anders: "Gefälligkeitsbescheinigungen, die in der Vergangenheit schon mal ausgestellt wurden, sind damit wahrscheinlich ausgeschlossen." Glücklich ist auch er mit dem neuen Gesetz nicht. "Die erforderlichen Verwaltungsvorschriften sind vom Gesetzgeber in Berlin noch nicht erlassen worden", beklagt Laas. Auch die Anerkennung der Verbände macht ihm Sorge. Laas: "Noch sind nicht alle anerkannt. Das ist aber notwendig, damit wir die Anträge der Schützen bearbeiten können."

HINTERGRUND SEITE 8

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