Waldwege ja, Trampelpfade nein

Mountainbiking, also das Radfahren im Gelände, gewinnt immer mehr Freunde. Wo darf man in und um Trier legal unterwegs sein?

Trier. (paw) Grundsätzlich ist Mountainbiking auf den Straßen im Wald sowie auf Waldwegen gestattet. Das erklärt die Trierer Stadtverwaltung auf Anfrage des TV. Diese Erlaubnis gilt auch dann, wenn die Wege für reguläre Fahrzeuge gesperrt sind. Im Trie rer Presseamt verweist man allerdings auf einen Passus im Landeswaldgesetz, nach dem auf andere Waldbesucher und die reguläre Bewirtschaftung des Waldes Rücksicht zu nehmen ist.

Mountainbiker dürfen zur Erholung allein oder in Gruppen unterwegs sein. Gewerblich organisierte Fahrten oder Veranstaltungen muss der Waldbesitzer jedoch vorher genehmigen.

Ganz anders sieht die Lage bei kleineren Trampelpfaden, Wanderwegen, Schneisen oder gar echten Querfeldeinfahrten aus: Fahrten auf solchen Strecken sind laut Landeswaldgesetz verboten. Alle asphaltierten oder unasphaltierten Wege, die schmaler als der amtliche Richtwert von 3,50 Meter sind, dürfen nicht mit Mountainbikes befahren werden. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Zuständig dafür ist im Trierer Raum das Forstamt Trier mit Sitz in Quint. Ansonsten gelten für Mountainbiker die üblichen Rad-Regeln: Sie müssen sich im öffentlichen Verkehrsraum auf Straßen, beschilderten Radwegen oder sogenannten sonstigen Radwegen bewegen. Das Fahren auf Fußwegen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahme: Es ist durch eine entsprechende Beschilderung ausdrücklich zugelassen. Dann darf man allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Beachtung des Vorrechts der Fußgänger fahren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort