Was führte zu dem Todesschuss in Euren?

Trier · Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines 68 Jahre alten Kleingärtners in Euren beginnt am Donnerstag, 4. September. In vier Verhandlungstagen soll der Hintergrund der Tat aufgeklärt werden. Angeklagt ist ein 61-jähriger Mann.

 Ein Holzkreuz mit dem Porträt des getöteten 68-Jährigen erinnert in der Kleingartenanlage bei Euren an die Bluttat vom 7. März. TV-Foto: Friedemann Vetter

Ein Holzkreuz mit dem Porträt des getöteten 68-Jährigen erinnert in der Kleingartenanlage bei Euren an die Bluttat vom 7. März. TV-Foto: Friedemann Vetter

Trier. Der Streit zwischen den beiden Männern in der Kleingartenanlage am Waldrand zwischen den Stadtteilen Euren und Zewen schwelte bereits seit Jahren. Das haben mehrere Kleingärtner im Gespräch mit dem Trierischen Volksfreund bestätigt. Immer wieder hätten sich der 61-Jährige und sein 68-jähriger Nachbar gegenseitig provoziert. Schon vor drei Jahren soll es zwischen den verfeindeten Männern auch zu Gewalttätigkeiten gekommen sein. An einem schönen Frühlingstag, dem 7. März 2014, endete der Dauerstreit mit einer tödlichen Katastrophe, über die ab Donnerstag, 4. September, im Trierer Landgericht verhandelt wird.Dauerfehde endet tödlich


Die Staatsanwaltschaft plädiert auf Totschlag. Der Sachverhalt wird vom Gericht folgendermaßen dargelegt: "Der in Trier lebende 61-jährige Angeklagte soll am 7. März 2014 seinen Grundstücksnachbarn in einer Kleingartenanlage in Trier durch mehrere laufende Rasenmäher so gestört haben, dass dieser sich mit einem Kantholz bewaffnet zu dem Kleingarten des Angeklagten begeben und mindestens einen Rasenmäher mit dem Kantholz beschädigt haben soll.
Der Angeklagte soll daraufhin aus seiner Gartenlaube ein Kleinkalibergewehr entnommen und dem Grundstücksnachbarn in die rechte Brustseite geschossen haben. An den Folgen des Schusses soll der Grundstücksnachbar verstorben sein."
Unmittelbar nach der Tat wurde der mutmaßliche Täter von der Polizei festgenommen. Er hat die Tat gestanden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann den Tod seines aus Konz stammenden Kontrahenten möglicherweise nicht geplant und vorsätzlich ausgeführt hat, aber zumindest billigend in Kauf nahm. Deshalb lautet die Anklage nicht auf Mord, sondern auf Totschlag. Auch hätten sich bei den Ermittlungen keine Hinweise auf eine Notwehrsituation ergeben.
Betreut wird der Mann von einem Pflichtverteidiger. Rechtsanwalt Andreas Ammer erläuterte am Freitag auf Anfrage unserer Zeitung, dass der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch machen werde. "Wir werden allerdings zum Verhandlungsauftakt eine Erklärung abgeben. Mein Mandant will die Schuld nicht abschieben, sondern erklären, wie es dazu gekommen ist."
Nach Aussage von Ammer leidet der 61-Jährige sehr unter den Folgen seiner Tat. "Fakt ist, dass er für den Tod dieses Menschen verantwortlich ist, dazu steht er auch." Der tödliche Streit sei das Ende einer jahrelangen Auseinandersetzung gewesen, bei dem letztlich zwei Leben zerstört worden seien.Schütze ohne Waffenschein


Das Landgericht Trier hat für den Prozess insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt, den letzten am 7. Oktober. Da der 61-Jährige auch keinen Waffenschein besitzt, muss er sich auch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Die Tatwaffe, ein abgesägtes Kleinkalibergewehr, das nur mit einer Patrone geladen werden kann, hat er nach Angaben der Trierer Staatsanwaltschaft vermutlich in seinem gepflegten Gartenhaus aufbewahrt. In dessen Nähe steht vor einer Sichtschutzwand ein hölzernes Kreuz. Der Sohn des getöteten 68-Jährigen will damit an seinen Vater erinnern.

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