Weinfonds-Prozess: Entscheidung vertagt

Im Fall des Winzers aus dem Kreis Cochem-Zell, der gegen die Zwangsabgaben an den Deutschen Weinfonds klagt, hat das Verwaltungsgericht Koblenz die mündliche Verhandlung wiedereröffnet. Ursprünglich war schon gestern eine erste Entscheidung erwartet worden.

Koblenz. (tol) Noch keine Rechtsklarheit in Sachen Weinfonds-Zwangsabgabe (der TV berichtete): Die Richter am Verwaltungsgericht Koblenz haben gestern die mündliche Verhandlung wiedereröffnet. Der Grund: ein neues, umfangreichesverfassungsrechtliches Gutachten, das die Vertreter des Deutschen Weinfonds vorgelegt hatten. Dieses Gutachten befasse sich mit der Frage, ob die Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung der Weinfonds-Abgabe verfassungsgemäß sei.

Die Grundsätze des fairen Verfahrens verlangten es, den übrigen Beteiligten Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Die Entscheidung ist damit vertagt. Ein Gerichtssprecher erklärte, dass ein neuer Termin entweder im November oder Dezember wahrscheinlich sei. Möglich ist dann, dass die Koblenzer Richter selbst eine Entscheidung sprechen.

Denkbar ist aber auch, dass sie den Fall im Zuge der sogenannten Konkreten Normenkontrolle ("Richtervorlage") an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe abgeben. Die Verfassungsrichter müssten dann prüfen, ob die Zwangsabgabe mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine derartige Prüfung hatten schon zu Beginn des Jahres die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) sowie der Förderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft (Holzabsatzfonds) nicht überlebt. Sie wurden für verfassungswidrig erklärt und inzwischen aufgelöst. Die Gegner des Deutschen Weinfonds - eine per Gesetz geschaffene Institution zur Absatzförderung deutscher Weine - erhoffen sich eine ähnliche Entscheidung. Extra Steuerfinanzierung: Der Bundesverband der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels hatte mit Verweis auf südeuropäische Länder eine Steuerfinanzierung des Weinfonds ins Gespräch gebracht. Nun relativiert der Verband seine Aussagen: Der Staat könne eine privatwirtschaftlich organisierte Werbegemeinschaft zwar unterstützen. Doch "keinesfalls sehen die Weinkellereien alleine und ausschließlich den Staat und damit den Steuerzahler in der Pflicht, sondern zunächst sich selbst", heißt es in einer weiteren Stellungnahme. (tol)

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