Wer küsst Kloster aus dem Dornröschenschlaf ?

OLEWIG. Das ehemalige Kloster ist ein wichtiges kulturhistorisches Erbe für den Stadtteil Olewig. Der Klostergarten bietet den passenden Rahmen für das jährliche Weinfest, die Grünfläche lädt zum Entspannen und Kinder zum Spielen ein. Die Gebäude sowie Frei- und Grünflächen sind als Gesamtanlage zur Denkmalzone erklärt.

120 Jahre hat es auf dem Buckel und ist ein bauliches, künstlerisches und historisches Kleinod. Das ehemalige Olewiger Kloster liegt seit mehr als einem Jahr verschlafen inmitten des Ortes. Auf dem Grundstück Olewiger Straße 189 wurde es im Jahr 1885 von den Barmherzigen Schwestern des heiligen Karl Borromäus als zweite Trierer Ordensniederlassung und Stift für alte und kranke Ordensangehörige erbaut. Zwei Jahre später folgte die Einweihung als St. Xaveriusstift. Danach wurden einige Bauten hinzugefügt. Auch der Aufgabenbereich der Schwestern erweiterte sich. Sie gründeten eine Bewahrschule für Kinder und ein Kinderheim. Ende der 60er-Jahre kaufte die Stadt das Gelände. Als erster Mieter bezogen Tagesstätte und Werkstatt der Lebenshilfe die Klosterräume. Deren Nachfolger wurden 1981 Teile der Universitätsverwaltung, deren Büros länger als gedacht, nämlich bis zum Umzug nach Tarforst Ende des Jahres 2003, in den Klostermauern untergebracht waren. Seither liegt das Kloster vor allem in der kalten Jahreszeit verschlafen da. Im Sommer besticht es durch die hohen Bäume, die den Klostergarten umsäumen, und den vorbeifließenden Bach mit wild-romantischem Charme. Der Leerstand dauerte auch nach Ablauf der offiziellen Ausschreibung im Mai 2004 fort. Die Möglichkeit, städtische Ämter nach Olewig zu verlegen, verfolgte der Stadtrat nicht weiter. "Nach den durch das Liegenschaftsamt vorgenommenen öffentlichen Ausschreibungen und die Einstellung im Internet konnte festgestellt werden, dass kein konkretes Erwerbsinteresse bekundet wurde. Ebenfalls zeichnete sich ab, dass eine Vermietung für eine klassische Büronutzung wegen des erhöhten Kostenaufwandes für erforderliche Umbaumaßnahmen nicht gegeben war", teilt Ralf Frühauf, Pressesprecher der Stadt mit. Denn da das gesamte Gelände zur Denkmalzone erklärt ist, gibt es einige Auflagen, die bei Um- oder Anbau- und Umgestaltungsvorhaben beachtet werden müssen. Nun scheint eine andere Lösung Erfolg zu versprechen. Im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am 27. Januar beschied der Stadtrat darüber, durch die Übertragung des Gebäudes durch das Erbbaurecht an einen anderen Eigentümer einen Nutzer zu finden. "Bei der Gründung des Erbbaurechtes bleibt die Stadt Eigentümer des Grundstückes und der Erbbaurechtsnehmer wird Eigentümer der Gebäude. Dies hat für die Stadt den Vorteil, dass die Interessenlage der Stadt weiterhin berücksichtigt werden kann und der erhebliche Kostenaufwand für die notwendigen Umbaumaßnahmen von dem Erbbaurechtsnehmer zu tragen ist", erklärt Frühauf. Denn die Bürger und der Ortsbeirat haben in Bürgergutachten und Sitzungen immer wieder betont, wie wichtig der Erhalt vor allem der Freiflächen für die Olewiger sowie das Ortsbild sei. Dass ihnen nun die Butter vom Brot genommen wird, müssen sie nicht befürchten. "Die sich abzeichnenden Nutzungen werden sich überwiegend im Sozialbereich bewegen und würden dieser Zielsetzung entsprechen. Die bisher von den Olewiger Vereinen und den Olewiger Bürgern genutzten Bereiche des Klostergeländes, zum Beispiel Klostergarten und Festwiese, werden von dem Erbbaurecht nicht erfasst und bleiben weiter im Eigentum der Stadt. Ebenfalls ist vorgesehen, durch vertragliche Vereinbarungen öffentliche Interessen in Teilbereichen des vom Erbbaurecht erfassten Klostergebäudes und -geländes abzusichern", sagt Ralf Frühauf. Bereits im Sommer diesen Jahres könnten die Verträge unter Dach und Fach sein und das Kloster zu neuem Leben erwachen.

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