"Wir wollen nicht mit dem Kopf durch die Wand"

Die Interessengemeinschaft (IG) Loebstraße will mit ihrer angekündigten Klage gegen die Stadt nun doch warten, bis sich der neue Trierer Stadtrat am 25. August konstituiert hat. Sollte jedoch auch der neue Rat keinen Planungsstopp für die städtischen Straßen-Ausbaupläne veranlassen, will die IG diese Pläne per Gericht stoppen lassen.

 Rund 20 Anlieger der Loebstraße in Trier-Nord wollen den geplanten Ausbau der Straße verhindern. TV-Foto: Archiv/Christiane Wolff

Rund 20 Anlieger der Loebstraße in Trier-Nord wollen den geplanten Ausbau der Straße verhindern. TV-Foto: Archiv/Christiane Wolff

Trier. (woc) Die Frist, die die IG Loebstraße Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani per Anwalt-Schreiben für einen Stopp der Loebstraßen-Ausbaupläne gesetzt hatte, war am Dienstag abgelaufen (der TV berichtete). Falls die Baudezernentin bis dahin ihre Pläne, die Loebstraße zu verschmälern und dort einen Radweg zu bauen, nicht zurückziehe, würde man sofort Klage einreichen, hatte IG-Sprecher Wolfgang Natus angekündigt.

Mitte Juli hatte die aus knapp 20 Betrieben bestehende IG der Baudezernentin ein Gutachten vorgelegt, nach dem der geplante neue Radweg Gefahren berge, da er täglich hundertfach von Autos überquert werde. Außerdem beeinträchtige die Verschmälerung der Fahrbahn auf 6,50 Meter die LKW-Zufahrts- und Belademöglichkeiten. Kaes-Torchiani reagierte auf Gutachten und Klageandrohung mit einem Schreiben: Das Bauamt werde das Gutachten prüfen lassen, auch wenn sich auf den ersten Blick keine neuen Erkenntnisse daraus ergäben. Allerdings bestehe wegen der politischen Sommerpause schon rein formal nicht die Möglichkeit, die vom Stadtrat bereits beschlossenen Ausbaupläne noch einmal in den zuständigen Gremien zu diskutieren.

"Wir wollen jetzt nicht mit dem Kopf durch die Wand", erklärte Natus. "Vielmehr warten wir ab, ob der neue Stadtrat unsere Argumente berücksichtigt und den Baubeschluss doch noch zurückzieht, bevor wir klagen."

Dass weder Bauausschuss noch Stadtrat innerhalb der vor drei Wochen gesetzten Frist tagen würden, war der IG bewusst. Trotzdem hatte Natus zunächst angekündigt, umgehend nach Ablauf der Frist Klage einzureichen. "Wir haben uns das noch einmal überlegt und uns mit unserem Anwalt besprochen", erklärt Natus den Sinneswandel.

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