Wirksamer Gewaltschutz für Frauen

TRIER. (red) Der regionale Runde Tisch gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen hat eine Fachkonferenz veranstaltet, deren Ziel es war, die Perspektiven und Möglichkeiten der unterschiedlichen beteiligten Institutionen genau kennen zu lernen.

Seit 2002 gibt es das neue Gewaltschutzgesetz. Daher liegt es an Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz und Hilfseinrichtungen vor Ort, das Gesetz erfolgreich umzusetzen. Deshalb hatte der regionale Runde Tisch gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen eine Fachkonferenz organisiert. Das Tagungsprogramm umfasste Fachvorträge und Workshops. Zunächst stellten Vertreter der Interventionsstelle Trier, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, des Familiengerichts und des Jugendamtes ihre Rolle und ihre Möglichkeiten im Interventionsprozess dar. Mitarbeiterinnen des Frauenhauses und des Notrufes für vergewaltigte Frauen beschäftigten sich in einem Fachvortrag mit der Frage, warum Frauen in Misshandlungsbeziehungen bleiben. Dabei wurde deutlich, dass für Frauen aufgrund erlittener Gewalt vielfältige Problemlagen entstehen, sowohl hinsichtlich ihrer Gesundheit, ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage als auch ihrer psychischen Verfassung. Von Gewalt betroffenen Frau erleben ihre Situation, so die Referentinnen, häufig als sehr zwiespältig. Zwiespältiges Erleben

So möchten sie zum Beispiel, dass die Gewalt aufhört, wollen sich aber unter keinen Umständen von ihrem Partner trennen oder befürchten, dass sie, falls sie Trennungsabsichten äußern, noch größerer Gewalt ausgesetzt sind. Diesem zwiespältigen Erleben steht das eindeutige Ziel der staatlichen Institutionen entgegen, Gefahr abzuwehren, für Schutz zu sorgen und den Täter zur Verantwortung zu ziehen. Dabei entstehe die Schwierigkeit dass - aus psychologischer Perspektive - eine zwiespältige Haltung unter Druck nur sehr schwer aufgelöst werden könne. Dennoch müsse das Einschreiten von Polizei als sehr wirkungsvoll bewertet werden: Die Polizei mache deutlich, dass es sich bei Misshandlung von Frauen nicht um eine Privatangelegenheit handele und sie auch für den Schutz des Opfers zuständig sei. Damit werde die Notlage der Frau und ihre Hilfswürdigkeit anerkannt. Die Workshops der Fachkonferenz beschäftigten sich mit den Themen, wie Frauen dazu gewonnen werden könnten, die Angebote der Hilfseinrichtungen in Anspruch zu nehmen, wie sie dazu motiviert werden könnten, die zivilrechtlichen Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes für sich zu nutzen, und was getan werden könne, wenn Schutzanordnungen und andere Maßnahmen, die das Gewaltschutzgesetz vorsieht, von den Tätern nicht beachtet werden und möglicherweise auch von den Opfern unterlaufen würden. Im Ergebnis machte die Fachkonferenz deutlich, dass es bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen keine schnellen endgültigen Lösungen geben wird. Vielmehr müsse es als Erfolg gewertet werden, wenn die Gewalt kurzzeitig gestoppt würde und die Frauen trotz ihrer ambivalenten Haltung langfristig Unterstützung erhielten. Situation der Kinder im Auge behalten

Es sei wichtig, dass der Wunsch nach Beendigung der Gewalt, auch wenn diese fortwährend stattfindet, ernst genommen werde und staatliche Institutionen Bereitschaft zeigten, von neuem einzugreifen. Besonders müsse die Situation beteiligter Kinder beachtet werden. Notruf für vergewaltigte und von sexueller Gewalt bedrohte Frauen und Mädchen e.V.: Beratungstelefon 0651/19740, Geschäftsstelle: Deutschherrenstraße 38, 54290 Trier, Telefon 0651/49777.

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