Wirtin wegen Drogenbesitzes angeklagt

Trier · Das Rootscafé in Trier-Süd gilt als gemütliche Musikkneipe, aber auch als Oase für Marihuana-Konsumenten. Im Februar steht die Wirtin des Cafés wegen des Besitzes von Drogen "in nicht geringer Menge" in Trier vor Gericht. Im Sommer hatte eine Sondereinheit des Zollfahndungsamts Frankfurt das Rootscafé durchsucht.

Trier. Die Wirtin des Rootscafé ist eine Freundin deutlicher Worte, im direkten Gespräch ebenso wie auf der Internetplattform Facebook. Auf beiden Ebenen wehrt sie sich regelmäßig gegen die aus ihrer Sicht verheerende und ungerechtfertigte Kriminalisierung sanfter Drogen, "während sich jeder völlig legal mit Alkohol und Nikotin vergiften kann". Über dieses kontroverse Thema kann sie stundenlang mit Leidenschaft diskutieren. "Ich kiffe seit 42 Jahren und habe niemals jemandem damit geschadet", sagt sie. Am 6. Februar steht sie zum ersten Mal vor Gericht - wegen des Besitzes von Drogen.Gelegentlich ein Tütchen


Es ist in Trier kein Geheimnis, dass sich im Rootscafé Menschen treffen, die gelegentlich ein Tütchen rauchen. "Das ist seit 13 Jahren so", betätigt die Wirtin. Das macht aus der Kneipe noch keinen Treff der Unterwelt, denn der Konsum von Marihuana ist nicht automatisch strafbar (siehe Extra). "Ich hatte in all den Jahren auch keinerlei Ärger mit Polizei und Staatsgewalt", sagt sie. Das ändert sich im August, als eine Sondereinheit des Zolls das Rootscafé überraschend durchsucht. Die Fahnder fahren dabei nicht mit Blaulicht und Martinshorn vor, sie treten auch keine Türen ein. "Sie haben morgens um zehn geklingelt, sich höflich vorgestellt und mir den Durchsuchungsbefehl gezeigt", erzählt die Wirtin. "Es waren so um die 15 Beamte in Zivil, sie alle waren sehr freundlich."
Oliver Bohlender von der Pressestelle des Zollfahndungsamts Frankfurt/Main bestätigt die Aktion: "Das Amtsgericht Trier hat den Durchsuchungsbeschluss erlassen, wir haben die Gaststätte daraufhin überprüft." Warum sich die Frankfurter Zollfahnder für eine Trierer Kneipe interessieren, verrät die Wirtin im Gespräch mit dem TV: "Ein V-Mann war hier bei mir zu Gast und hat mich verdächtigt, pro Monat ein bis zwei Kilo aus Holland unter meinen Gästen zu verkaufen." Ein Verdacht, an dem nichts dran sei: "Jeder weiß, dass man hier bei mir nichts kaufen kann. Noch nie."Trierer Präsidium nicht informiert


Das Ergebnis der Durchsuchung bestätigt diese Aussage: Die Fahnder finden keine Vertriebsstruktur, keine Waage, kein Verpackungsmaterial. Dafür finden sie 52 Gramm Cannabis und 34 Gramm Haschisch. "Der Vorwurf des Handels ist damit vom Tisch", betont die Wirtin. Für den Besitz muss sie sich am 4. Februar vor dem Amtsgericht Trier verantworten.
Den Einsatz eines V-Manns (siehe Extra) bestätigen weder das Zollfahndungsamt Frankfurt/Main noch die Staatsanwaltschaft Trier. Dennoch liegt der Rückschluss nahe, dass die Frankfurter Zollfahnder einen guten Grund haben mussten, um im fernen Trier eine Kneipe zu durchsuchen, ohne das Polizeipräsidium Trier darum zu bitten, es hinzuzuziehen oder auch nur zu informieren. "Uns ist keine Durchsuchungsaktion bekannt", sagt Polizeisprecher Karl-Peter Jochem.
Ingo Hromada, der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Trier, bestätigt die Anklage wegen Drogenbesitzes "in nicht geringer Menge" und präsentiert eine Theorie, die das Interesse des Zollfahndungsamts am Rootscafé plausibel erscheinen lässt. "Der Zoll überwacht und kontrolliert die Haupteinfuhrschneisen aus Belgien und den Niederlanden", sagt Hromada. "Es ist möglich, dass die Zollfahnder einen Kurier mit Drogen im Gepäck gefasst haben, der dann gesungen und die Trierer Gaststätte ins Spiel gebracht hat." In einem solchen Fall sei es üblich, dass der Zoll die Ermittlungen weiterführe und nicht an die Polizei vor Ort übergebe.
Die Wirtin hatte auf Facebook bereits das Ende des Rootscafé angekündigt. "Nach der Durchsuchung kamen kaum noch Gäste", sagt sie. "Monatelang blieb das Roots leer." Doch inzwischen gibt es wieder Hoffnung. Zusammen mit ihrem Mann will sie die Kiffer-Oase ab Februar in eine Szene-, Musik- und Kaffeekneipe verwandeln. "Tagsüber herrscht dann Kiffverbot", kündigt sie an.Extra

Das Rauschmittel Cannabis wird aus Hanfsorten gewonnen. Blütentrauben und Blätter der Pflanze werden getrocknet und als Marihuana oder im Jargon auch Gras geraucht. Das Harz wird zu Haschisch weiterverarbeitet. Kauf, Verkauf, Besitz, Handel, Anbau, Ein- und Ausfuhr sind in Deutschland strafbar, der Konsum selbst jedoch ist es nicht. Der Gesetzgeber hält es für möglich, dass man Betäubungsmittel konsumieren kann, ohne sie erworben oder angebaut zu haben. Die "nicht geringe Menge", deren Besitz die Staatsanwaltschaft der Trierer Wirtin vorwirft, bezieht sich nicht nur auf das Gesamtgewicht der gefundenen Menge, sondern auf das Gewicht des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol. Der Besitz einer nicht geringen Menge gilt als Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. jpExtra

Regelmäßige Informanten einer Strafverfolgungsbehörde, eines Nachrichten- oder Geheimdienstes werden generell als V-Leute bezeichnet, das V steht für Vertrauen oder Verbindung. Der V-Mann (die Bezeichnung V-Frau ist im Jargon nicht üblich) ist selbst kein Polizist, Fahnder oder verdeckter Ermittler, sondern gehört dem Milieu an, über das er die Behörden informiert. jp

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