Wohngeldstelle erwartet Andrang

Aufgrund des neuen Wohngeldgesetzes, das am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, kann es zum Jahreswechsel zu einem erhöhten Andrang bei der städtischen Wohngeldstelle kommen.

Trier. (red) Im neuen Jahr werden in Trier mehr Menschen als bisher Anspruch auf Wohngeld haben. Wer bereits Wohngeld bezieht - in Trier zurzeit rund 1000 Haushalte - kann mit einem Zuschlag rechnen. Das neue Wohngeldgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt, sieht eine zehnprozentige Erhöhung der maximal zuschussfähigen Miete sowie eine achtprozentige Anhebung der Einkommensgrenzen vor. Zwischen Altbau- und Neubauwohnungen wird bei der Berechnung des Wohngelds künftig nicht mehr unterschieden. Neu eingeführt wird eine Heizkostenpauschale.

Die städtische Wohngeldstelle weist darauf hin, dass es zum Jahreswechsel aufgrund der erwarteten Zunahme der Anträge zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Wohngeldempfängern, deren Bewilligungsbescheid zum 31. Dezember ausläuft, wird Mitte Januar automatisch der neue Tarif überwiesen, sofern sie rechtzeitig einen Antrag auf Weiterleistung gestellt haben.

Wenn der aktuelle Bewilligungsbescheid erst später im Jahr 2009 ausläuft, wird der erhöhte Betrag mit Beginn des neuen Bewilligungszeitraums rückwirkend ab Januar ausbezahlt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das höhere Wohngeld auch schon direkt ab Januar, also nicht erst rückwirkend, überwiesen werden. Dafür muss bei der Wohngeldstelle ein Erhöhungsantrag gestellt werden. Insbesondere Bewohner von Altbauwohnungen mit Mieten über den bisher geltenden Höchstbeträgen sind davon betroffen. "Es gehen aber keine Ansprüche verloren, wenn kein Erhöhungsantrag gestellt wird. Die erhöhten Bezüge werden auf jeden Fall rückwirkend ausbezahlt", betont Hans-Werner Meyer, Leiter des Amts für Soziales und Wohnen.

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