Zimmer ohne Aussicht

Baurechtlich ist die Mauer, die ein Eurener Hausbesitzer seiner Vermieterin vors Küchenfenster gesetzt hat, zulässig. Und dass die 83-Jährige sich "wie in einem Gefängnis" fühlt, stört ihren Vermieter offenbar nicht.

Trier. Zwei Scheiben mageren Schinkens hat Anna Theisen am Morgen in der Metzgerei gekauft. Dazu isst sie Vollkorntoast. Im Kühlschrank steht zuckerfreie Limonade. "Alles Diät", sagt Anna Theisen, "wegen meines Blutzuckers". Doch seit einigen Tagen ist ihr Essensplan durcheinander. "Ich bekomme nix runter, weil ich so aufgeregt bin", sagt sie.

"Wie in einem Gefängnis fühl ich mich"



Worüber sich die 83-Jährige aufregt, ist nicht zu übersehen: Direkt vor ihrem Küchenfenster steht seit wenigen Wochen eine zwei Meter hohe Mauer, die ihr den Blick auf Hof und Straße versperrt. "Wie in einem Gefängnis fühl ich mich", sagt Anna Theisen. Außer dem verbauten Küchenfenster gibt es in dem kleinen Zwei-Zimmer-Appartement nur noch ein winziges Fenster im Schlafzimmer, aber das geht nach hinten raus. "Der Blick auf die Straße ist doch das einzige, was ich noch gehabt habe", weint Anna Theisen. Seit mehr als 50 Jahren wohnt sie in Euren, seit acht Jahren in dem kleinen Appartement, das sie ganz alleine sauber und ordentlich hält. Ihr Mann und die Verwandten sind längst gestorben. Die Eurener, die in der Straße "Im Spilles" unterwegs sind, waren ihr Kontakt zur Welt. "Manche haben mir gewunken und manche sind dann auch für einen kurzen Besuch reingekommen", erzählt die Rentnerin. Jetzt sieht die alte Frau am Fenster niemanden mehr.

Die sogenannte Gabionenwand, die aus mehreren mit Natursteinen gefüllten Gitterkörben besteht, beginnt direkt neben ihrem Küchenfenster und läuft von dort im spitzen Winkel schräg vom Haus weg. Bis zum Appartement auf der anderen Hausseite wächst der Abstand auf knapp drei Meter. Anna Theisens Nachbar hat so nicht nur freie Sicht auf die seitliche Hofeinfahrt, sondern auch durch ein Fenster an der Giebelwand Richtung Grünfläche.

An der fensterlosen Hausseite von Anna Theisens Appartement schließt sich eine ehemalige Scheune an. Diese hat der Eurener Hausbesitzer in den vergangenen beiden Jahren saniert. Zu der aufwendigen architektonischen Fassadengestaltung der umgebauten Wohnung, in die der Bauherr selbst einziehen will, soll ein passendes Entree entstehen. Die Mauer riegelt den Altbau von der neuen Nobeleinfahrt ab. "89 000 Euro investiere ich alleine in den Hof", erklärt Immobilienbesitzer und Geschäftsmann S., und: "Bevor ich mit dem Umbau begonnen habe, wurde der Hof als Schrottplatz genutzt, überall standen Autowracks. Die Mauer ist da eine echte optische Verbesserung für Frau Theisen."

Ortsvorsteher appelliert an den Vermieter



Das sieht nicht nur seine Mieterin anders: Als "unsäglich" bezeichnet Eurens Ortsvorsteher Hans-Alwin Schmitz die Mauer. "Wenn man sieht, wie die Mauer die Sicht einer 83-Jährigen beeinträchtigt, kann ich nur an das Gewissen von Herrn S. appellieren."

Denn gegen das Baurecht verstößt die Mauer nicht. Weil keine Grundstücksgrenze zwischen den zwei Haushälften verläuft, widerspricht der geringe Mauerabstand zum Küchenfenster keinen gesetzlichen Verordnungen. "Uns sind die Hände gebunden", erklärt der städtische Pressesprecher Jürgen Backes im Namen des Stadtplanungsamts. "Man kann nur an die Einsicht des Vermieters appellieren." "Frau Theisen hätte die Möglichkeit, privatrechtlich gegen ihren Vermieter vorzugehen, weil ihre Wohnqualität beeinträchtigt sein könnte", erklärt Rechtsanwalt Karl-Heinz Angele vom Trierer Mieterbeistand e.V.

Selbst könnte Anna Theisens einen solchen Rechtsstreit von ihrer kleinen Rente nicht bezahlen. Und eine eventuelle Kürzung der ohnehin sehr geringen Miete, die das Sozialamt bezahlt, würde nicht nur Vermieter S. für seine teure Hofgestaltung wohl hinnehmen, sondern der alten Frau auch ihren Blick auf die Straße nicht zurückbringen. Auf den Kompromiss, die Mauer auf Höhe von Anna Theisens Fenster auf einen Meter Höhe zu reduzieren, will sich S. nicht einlassen: "Das geht auf keinen Fall, eine niedrige Mauer passt beim besten Willen nicht in das spätere Gesamtbild des Hofs."

Meinung

Eine Frage der Fairness

Rechtlich ist Hausbesitzer S. auf der sicheren Seite: Die Bauverordnung würde ihm sogar erlauben, die Mauer noch höher und noch näher an Anna Theisens Küchenfenster zu errichten. Moralisch ist er im Unrecht. Die Optik seines Hofs ist ihm wichtiger als die Lebensqualität der alten Dame. Noch nicht mal auf den Kompromiss, die im hinteren Teil des Hofs gelegene Mauer auf einer Länge von zwei Metern nur einen statt zwei Meter hoch zu bauen, will er eingehen. Ob das den 89 000 Euro teuren Hof tatsächlich so entstellen könnte? Es scheint, als wolle S. seine Mieterin rausekeln. Anna Theisen sei schwierig und beschimpfe ihn und andere Mieter, behauptet er. Aber egal, wie schwierig eine alte Dame auch sein mag: Dass man ihr "Fenster zur Welt" zumauert, hat sie nicht verdient. Zumal die 83-Jährige weder die finanzielle Möglichkeit noch das Stehvermögen hat, sich privatrechtlich zur Wehr zu setzen, wie es jüngere Mieter tun könnten. Und umziehen geht im hohen Alter auch nicht mal so eben. Es würde dem Firmeninhaber und Besitzer mehrerer Immobilien gut zu Gesicht stehen, wenn er sich einmal darauf besinnen würde, wie es ist, arm, alt und einsam zu sein. Mitleid entwickeln muss er gar nicht. Simple Fairness würde reichen. c.wolff@volksfreund.de

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