Zu unserem Bericht:

Der Bericht hat uns erschüttert. Eine Sprechstundenhilfe, welche die Behandlung verweigert, weil eine Teilsumme nicht bar gezahlt werden kann, muss nach Schilderung der Symptome der Hündin wenigstens Rücksprache mit dem Arzt nehmen.

Er hätte sich dann für 50 Euro wahrscheinlich das Tier angesehen, so dass dies dann für ihn keine "Wohltätigkeitsveranstaltung" gewesen wäre. Schade, dass es diesem Arzt bei der "Sache Tier" nur um den Verdienst geht, anders kann seine Äußerung nicht gedeutet werden. Wenn diese Äußerung wörtlich so getan wurde, degradiert es ihn vom "Halbgott in Weiß" zum "Gesundheitshandwerker". Therese und Wulf Schneider, Trier Meine Meinung ist, dass sich der Tierarzt nicht richtig verhalten hat. Er hätte die 50 Euro als Anzahlung nehmen und dem Hundehalter dann später eine weitere Rechnung über den noch offenen Betrag ausstellen sollen. Aber er hätte als Erstes mal an das Tier denken sollen, dem vielleicht hätte geholfen werden können. Der Tierarzt sollte am Eingang seiner Praxis ein Hinweisschild aufstellen, dass man genug Geld mitbringen sollte, um dort eine Behandlung seines Tieres zu gewährleisten. Er sollte dann auch anmerken, wieviel die einzelnen Behandlungen bei ihm kosten. Brigitte Hartz, Trier Für uns hat es den Anschein, dass hier in erster Linie die Euro wichtiger sind als die Behandlung eines kranken Tieres. Wir sind selbst Hundehalter, aber die Frage nach der Bezahlung war beim Besuch des Tierarztes immer Nebensache. Doch in dieser Praxis ist wohl das Eintrittsgeld in die Wohltätigkeitsveranstaltung zuerst fällig. Hier stellt sich die Frage, ob die berufliche Tätigkeit in erster Linie des eigenen Geldbeutels oder zur Notbehandlung eines Mitgeschöpfes dient. Erst dann wird von der Mitarbeiterin entschieden, ob hier ein Notfall vorliegt oder nicht. Wie ist es möglich, dass eine Behandlung von vorneherein mit 80 Euro festgesetzt werden kann, obwohl keine Untersuchung stattgefunden hat? Eine solche von Habgier gezeichnete Vorgehensweise bringt einen ganzen Berufsstand in Misskredit. Traurig, dass ein Geldbetrag von 30 Euro über Leben und Tod eines Tieres entscheidet. Werner und Luzia Michaelis, Trier Das Verhalten des Tierarztes ist dem seines Berufsstandes nicht würdig! Ein Arzt darf nicht primär wirtschaftlich orientiert sein. Im Vordergrund muss doch die Hilfe für den Kranken stehen, egal ob Mensch oder Tier. Ansonsten soll er seine Approbation zurückgeben. Petra Kewes, Trier Ich finde es erschreckend, dass Geld wichtiger ist als das Leben eines Tieres. Offensichtlich hat der Tierarzt nicht richtig entschieden, denn der Zustand des Hundes muss akut gewesen sein, sonst wäre die Einschläferung nicht nötig gewesen. Ich rate dem Tierarzt, seine Prinzipien zu überdenken, denn im Vordergrund sollte immer der Einsatz für das Wohl der Tiere stehen. Sollte bekannt werden welcher Trierer Tierarzt das war, dann werden viele Tierhalter sich nach einem anderen Tierarzt umsehen. Ich selber habe auch eine kleine Mischlingshündin, und wir sind bei einem sehr guten Tierarzt und dieser fragt nicht vor Behandlungsbeginn, ob wir genügend Geld dabei haben, sondern interessiert sich für die Gesundheit unseres Hundes. Manuela Kanz, Trier Meine ganz klare, eindeutige Meinung: Der Tierarzt hätte helfen müssen! Er verdient den Namen "Arzt" nicht. Irma Zimmer, Serrig Ein Tierarzt, der einem Tier wegen 30 Euro die Hilfe verwehrt hat seinen Beruf verfehlt. Mir ist schon klar, dass ein Tierarzt nicht umsonst arbeiten kann. Er muss Personal und Praxis unterhalten und will auch selbst noch leben. Für 50 Euro hätte er sich den Hund ansehen und ihm unter Umständen schmerzstillende Mittel verabreichen können. Ein Hundebesitzer, der seinen Hund so sehr liebt, hätte auch die fehlenden 30 Euro noch bezahlt. Es gibt genügend Tierfreunde, die dem Hundebesitzer geholfen hätten. Aber dieser Tierarzt scheint kein Tierfreund zu sein. Alwine Grundheber, Trierweiler Nach den Symptomen zu urteilen, musste der Tierarzt mit dem schlimmsten rechnen. Dass er wegen 30 Euro Hund und Herrchen weggeschickt hat, ist unfassbar und traurig. Aus meiner Sicht wäre Berufsverbot das Richtige, da das nicht möglich ist, gehört er angezeigt und mit dem bestraft, was ihm wohl das wichtigste ist, Geldstrafe. Noch wichtiger ist aber, dass die Sache an die Öffentlichkeit kommt, und zwar mit Namen, damit man um diese Praxis einen großen Bogen machen kann. Helmut Schwarz, Trier Als Hundebesitzer kann ich nur sagen: Namensnennung der Tierarztpraxis, Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung - das sollte auch bei einem Tier möglich sein - und dann, werte Haustierbesitzer, diese Tierarztpraxis meiden und nochmals meiden! Paul Harlfinger, Fell-Fastrau

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